UNIHö - Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: STESAD-01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stesad.de
Abschnitt II: Gegenstand
UNIHö - Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung Brandschutz
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Fachplanung Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Heft 17 Universitätsschule Dresden, Standort Höckendorfer Weg
STESAD GmbH
Königsbrücker Straße 17
01099 Dresden
Universitätsschule Dresden, Standort Höckendorfer Weg (Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes für die Klassen 1 bis 10 der Gemeinschaftsschule der Universitätsschule)
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Fachplanung Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Heft 17 für die Leistungsphasen 2 bis 9, stufenweise Beauftragung
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vorerst vertraglich die Leistungsphase 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung mit allen Informationen für die zweite Stufe des Verfahrens inkl. Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien und Angaben zur Bearbeitungszeit liegt den Vergabeunterlagen bei. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens sowie die Bearbeitungszeit werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Teilnahmeanträge zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der TA und Angebote per Post,Telefax,E-Mail u. über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, Beantwortung von Rückfragen etc.) wird über die Plattform eVergabe.de bereitgestellt. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail oder Fax werden nicht beantwortet.
Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind u. sich den Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung (FzE), das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das FzE kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. der Angaben im FzE zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im FzE nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
MFB sind nicht zulässig. Siehe Pkt. II.2.9) dieser Bekanntmachung. (Ausschlusskriterium).
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen.
Gem. § 47 (3) VgV 2016 kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters verlangen, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten diese Verpflichtungserklärungen zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Abgabe der TA sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die unter II.2.7) der Bekanntmachung genannten Termine sowohl zum Beginn als auch zum Ende der Ausführung sich verschieben können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.