Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung Referenznummer der Bekanntmachung: 40MB21015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung
Die MicroBubbles GmbH mit Sitz in Leipzig ist eine Tochter der SprinD GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Sie hat das Ziel der Erforschung innovativer und effektiver Technologien und Anlagentechnik zur Elimination von Mikroplastik und Mikroschadstoffen aus Fließgewässern, Meeren, Oberflächenwässern, Abwasser und sonstigen Flüssigkeiten. Hierzu sollen mikroskopisch feine homogene Gasblasen zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Projektes beabsichtigt die MicroBubbles GmbH die Vergabe für die Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung mittels Gasblasenmatrix-Verfahren.
Paderborn, DE
Die MicroBubbles hat das Ziel der Erforschung innovativer und effektiver Technologien und Anlagentechnik zur Elimination von Mikroplastik und Mikroschadstoffen aus Fließgewässern, Meeren, Oberflächenwässern, Abwasser und sonstigen Flüssigkeiten. Hierzu sollen mikroskopisch feine homogene Gasblasen zum Einsatz
kommen. Im Rahmen des Projektes beabsichtigt die MicroBubbles GmbH die Vergabe für die Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung mittels Gasblasenmatrix-Verfahren.
Diese funktionale Ausschreibung beinhaltet die Erstellung einer Versuchsanlage zur Elimination von Schwebstoffen/Mikroplastik aus Oberflächenwasser. Mit der Versuchsanlage sollen die physikalisch chemischen Grundlagen der Abscheidung von Mikroplastik und anderen Schwebstoffen aus Oberflächenwasser mit Hilfe von mikroskopisch feinen Gasblasen untersucht werden.
Im Leistungsumfang enthalten sind
(1) die Planung und Erstellung einer Versuchsanlage zur Elimination von Schwebstoffen/Mikroplastik aus Oberflächenwasser,
(2) die Lieferung und Montage der Versuchsanlage,
(3) die Inbetriebnahme der Anlage,
(4) Wartungsarbeiten während des Betriebs der Anlage einschließlich der Lieferung von Ersatz und Verschleißteilen,
(5) die Unterstützung beim Versuchsbetrieb und
(6) der Rückbau sowie die Entsorgung der Anlage nach Ende des Versuchsbetriebes.
Die Anlage wird voraussichtlich auf einer Kläranlage im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen) aufgestellt. Die Anlage muss für die Aufstellung auf einer Freifläche geeignet sein. Die baulichen Voraussetzungen (z. B. Bodenplatte, Fundamente) werden durch die Auftraggeberin geschaffen. Optional muss auch eine
Container-Lösung oder die Unterbringung der Versuchsanlage in einem Gebäude möglich sein. Die Anlage muss transportierbar sein (in einem Standard-Normcontainer ISO 40 Fuß) und für die Aufstellung und den Betrieb im Freien geeignet sein. Weiterhin soll die Anlage ausziehbar auf einem Reck montiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren erneut einleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.