Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03 BZV-SNF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garding
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzsnf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland.
Das Ausbaugebiet ist in der Vergabeunterlage aufgeführt.
Der Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF) setzt den Netzausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Rahmen eines Betreibermodells sukzessive um. Das Ausbaugebiet wurde durch den BZSNF in insgesamt zwei Ausbaugebiete aufgeteilt. Im dem ersten Ausbaugebiet (AG 1) wurde die Planung und der Ausbau des NGA-Netzes bereits aufgenommen.
Zur Schaffung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des BZSNF sollen mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG 2) vergeben werden.
Darüber hinaus soll die Ausführungsplanung des ersten Ausbaugebietes (AG 1) in das Gesamtprojekt integriert werden. Die Planung ist im Rahmen der Konkretisierung beim Fördergeber zusammen mit dem AG 2 einzureichen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll die Dokumentation des AG 1 in das Gesamtprojekt integriert werden und für das Gesamtprojekt ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
Die Leistungen für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 2 sind als optionale Leistung anzubieten. Die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 1 ist Vertragsbestandteil und soll unmittelbar nach der Auftragserteilung beginnen. Die Objektbetreuung für das AG 2 und 1 ist optional anzubieten, ebenso die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement für das AG 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRF5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html