Rahmenvertrag Kauf und Lieferung von iPads mit DEP Referenznummer der Bekanntmachung: I20210518-0363
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kauf und Lieferung von iPads mit DEP
Rahmenvertrag Kauf und Lieferung von iPads mit DEP
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von vier Jahren über den Kauf und die Lieferung von iPads mit DEP ausgeschrieben. Die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es jährlich einen Bedarf an 250 Stück iPads mit DEP geben kann. Die Angaben sind allerdings geschätzt und können in Art und Umfang abweichen. Sie können höher, oder geringer sein. Die Angaben sind somit unverbindlich, aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Als Erstabnahme ist eine Menge von 60 Stück (Basic: 40 Stück, Cellular: 5 Stück, Pro: 10 Stück, Air: 5 Stück) vorgesehen. Eine Verfügbarkeit muss daher für alle Modelle gegeben sein. Die Aufteilung kann sich aber mit Zuschlagserteilung ggfs. noch verändern. Im Anschluss an die Erstabnahme werden sich die weiteren Einzelabrufe an den Lagerbeständen orientieren und wahrscheinlich zu jeweils 5 bzw. 10 Stück je Modell erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.