Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GLÜB 2021-001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glücksburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24960
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.gluecksburg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: GLÜB 2021-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von touristischen Dienstleistungen in den Bereichen Service, Marketing und Vertrieb zur Vermarktung der Stadt Glücksburg (Ostsee) als Tourismus-Destination auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages, einschließlich u.a. Steuerung touristischer Angebote, Betrieb einer Touristinformation, Zimmervermittlung, Werbe-/Eventmaßnahmen, Einziehen der Kurabgabe, nach näherer Maßgabe von Vertrag und Leistungsbeschreibung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75125000 Administrative Dienste im Bereich Fremdenverkehr
63513000 Touristeninformation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Glücksburg Schinderdam 5 24960 Glücksburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

S. oben II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 2.1 Projektverständnis und Bearbeitungsansätze / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: 2.2 Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2.3 Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2.4 Verfügbarkeit für das Projekt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2.5 Vertragsbedingungen / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption (einmalig) um 2 Jahre mangels Kündigung.

Leistungsanpassungsvorbehalte gem. Vertragstext und § 2 VOL/B.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.1.7: Der Gesamtbeschaffungswert bezieht sich auf die erwarteten Kosten über 48 Monate unter Einbeziehung des nach den Vergabeunterlagen auf der Basis eines fiktiven Aufkommens der Kurabgabe berechneten variablen Vergütungsanteils.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 126-333046
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.glc-group.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu V.2.4: Vgl. II.2.14: Der Gesamtwert des Auftrags bezieht sich auf die erwarteten Kosten über 48 Monate unter Einbeziehung des nach den Vergabeunterlagen auf der Basis eines fiktiven Aufkommens der Kurabgabe berechneten variablen Vergütungsanteils.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHRLT4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach der - hier erfolgten - Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind nunmehr nur noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Erteilung eines Zuschlags oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Im letztgenannten Fall gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB (siehe oben) nicht.

Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2021

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