Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GLÜB 2021-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glücksburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24960
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.gluecksburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Glücksburg Touristische Dienstleistungen 2022-2025
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von touristischen Dienstleistungen in den Bereichen Service, Marketing und Vertrieb zur Vermarktung der Stadt Glücksburg (Ostsee) als Tourismus-Destination auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages, einschließlich u.a. Steuerung touristischer Angebote, Betrieb einer Touristinformation, Zimmervermittlung, Werbe-/Eventmaßnahmen, Einziehen der Kurabgabe, nach näherer Maßgabe von Vertrag und Leistungsbeschreibung.
Stadt Glücksburg Schinderdam 5 24960 Glücksburg
S. oben II.1.4
Verlängerungsoption (einmalig) um 2 Jahre mangels Kündigung.
Leistungsanpassungsvorbehalte gem. Vertragstext und § 2 VOL/B.
Zu II.1.7: Der Gesamtbeschaffungswert bezieht sich auf die erwarteten Kosten über 48 Monate unter Einbeziehung des nach den Vergabeunterlagen auf der Basis eines fiktiven Aufkommens der Kurabgabe berechneten variablen Vergütungsanteils.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.glc-group.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4: Vgl. II.2.14: Der Gesamtwert des Auftrags bezieht sich auf die erwarteten Kosten über 48 Monate unter Einbeziehung des nach den Vergabeunterlagen auf der Basis eines fiktiven Aufkommens der Kurabgabe berechneten variablen Vergütungsanteils.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHRLT4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach der - hier erfolgten - Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind nunmehr nur noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Erteilung eines Zuschlags oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Im letztgenannten Fall gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB (siehe oben) nicht.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.