SCO Schulcampus Oldenburg, Entwässerungsarbeiten und Regenwasserrückhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: SCO VE54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO Schulcampus Oldenburg, Entwässerungsarbeiten und Regenwasserrückhaltung
SCO Schulcampus Oldenburg, Gemeinschaftsschule und Gymnasium, Neubau und Sanierung, Entwässerungsarbeiten und Regenwasserrückhaltung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den geplanten Schulcampus werden als Vorabmaßnahme (1. B A Entwässerungskanalarbeiten) die geplanten Regenrückhaltungen sowie die dazugehörigen Hauptrohrtrassen ausgeschrieben. Dieses hat den Hintergrund, dass die fertig gestellten Gebäude sukzessive an die dann bereits erstellte Vorflut angeschlossen werden können.Die Maßnahme ist nochmals in zwei Bauabschnitten unterteilt, der nördlichen und südlichen Regenrückhaltungsanlage. Im ersten Schritt wird die südliche Regenrückhaltung einschl. der Hauptvorflut und einer Haupttrasse gebaut. Der Anschluss der Vorflutleitung erfolgt an der Straße „Am Kuhhof“. Im zweiten Schritt wird die nördliche Regenrückhaltung mit der Hauptvorflut Richtung Adolf - Friedrich Straße erstellt. Hier kommt zusätzlich noch eine parallel verlaufende Schmutzwasserleitung ebenfalls mit Anschluss in der Adolf – Friedrich Straße zur Ausführung. Die zeitliche Trennung der Ausführung der beiden Regenrückhaltungsanlagen ist begründet mit einer vorher durchzuführendenUmverlegung einer Mittelspannungstrasse, die durch die geplante Rohrleitungstrasse der nördlichen Regenrückhaltung führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Schwartau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23611
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.