Objektplanung Brandschutzsanierung Borna
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-leipziger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Brandschutzsanierung Borna
Für die Brandschutzsanierung des Klinikums sollen gemäß HOAI §34 Leistungsphasen 3 bis 8 Objektplanungsleistungen für den Umbau im Bestand unter laufendem Krankenhausbetrieb erbracht werden.
Borna
s. Punkt II.1.4)
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsschluss zunächst als Beauftragungsstufe I die Leistungsphasen 3+4. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. -stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Colditz
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird mit subreport ELVIS - dem elektronischen Vergabeinformations-System - durchgeführt.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELVIS. Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und kostenlos auf subreport ELVIS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie das Team von subreport unter 0221/98578-0 gerne.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der o.g. Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrages, ist das Vorliegen der Anforderungen des §160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.