Modernisierung und Erweiterung Schule Gundorf, Leipziger Str. 210, 04178 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_174
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Erweiterung Schule Gundorf, Leipziger Str. 210, 04178 Leipzig
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Gundorf am Standort Leipziger Straße 210, 04178 Leipzig.
Das bestehende Schulgebäude wurde 1887 errichtet und gehört zu den Kulturdenkmalen der Stadt Leipzig.
Letzte umfassendere Modernisierungsarbeiten erfolgten Anfang der 1990er Jahre mit Erneuerung Fenster, der Dachdeckung und dem Anbau eines Fluchttreppenturmes an der Nordfassade sowie laufend im Rahmen der Bauunterhaltung.
Für den Bauzeitraum soll ein Interim (Containerbauweise) auf der schulischen Freifläche südlich der Leipziger Straße, der Schule gegenüberliegend, als Mietobjekt errichtet werden.
Die Terminplanung sieht einen Baubeginn im II. Quartal 2022 und die Fertigstellung im Sommer 2024 vor.
Für das Bauvorhaben steht ein Budget von 7.780.000 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zu Verfügung.
Mit dieser Veröffentlichung wurden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um die Ausführung der Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2013 § 33ff i.V. mit Anlage 10 zu bewerben.
Leipzig, DE
Mit der Ausschreibung wurden die Grundleistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß HOAI § 34 für die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Außerdem wurden planungsbegleitende besondere Leistungen (Bestandsaufnahme - Abgleich Bestandsgrundrisse mit IST Zustand / Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen / Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern / Gebäudevisualisierung Erweiterungsbau mit Gebäudebestand) und zusätzliche Leistungen (Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraumes und Ausstattungsplanung) beauftragt.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen und besonderen und zusätzlichen Leistungen zur Objektplanung Gebäude und Innenräume in weiteren Leistungsstufen bis zu LP 9.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung und Erweiterung Schule Gundorf, Leipziger Str. 210, 04178 Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de