Generalplanung zur Errichtung einer Fernwärmetrasse Referenznummer der Bekanntmachung: 2015251
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung zur Errichtung einer Fernwärmetrasse
Gegenstand des Verfahrens ist die Generalplanung für die Errichtung einer Fernwärmetrasse und die Anbindung an das Leipziger Fernwärmeverbundnetz.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Planungsleistungen der Fernwärmetrasse umfassen die gesamte Rohrleitungstechnik, sämtliche Bau- bzw. Tragwerke mit Baugruben, jegliche Sonderbauwerke wie z.B. Querungen (Gewässer, Straßen, etc.), die detaillierte Trassenplanung, die Anschlussverbindungen zum bestehenden Fernwärmenetz, Anlagen- und EMSR- Technik sowie Gebäude, welche alle zweckentsprechend ineinandergreifen sollen. In der Funktion als Generalplaner ist der AN verantwortlich für das gesamte Projekt- und Risikomanagement, sowie für die Sicherheits- und Gesundheitsplanung im Rahmen des Projektes. Vor allem die Begleitung im Planfeststellungsverfahren inklusive der Wegerechtssicherung und der Erstellung von Umweltgutachten ist ein essenzieller Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung des Planungsaufwandes, die übergebenen Unterlagen der bereits erfolgten Untersuchungen einzubeziehen sind. Auf den Grundlagen der Voruntersuchungen soll aufgesetzt werden. Die Leistungen des Auftragnehmers werden für die Fernwärmetrasse in vier Leistungsstufen gegliedert und stufenweise beauftragt. Die Planungsleistungen sind an die Leistungsbilder (Objekt‐ und Fachplanung) und Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 9) der HOAI angelehnt. Es sind mindestens alle in derHOAI enthaltenen Grundleistungen und besonderen Leistungen, sowie in der Leistungsbeschreibung benannte sonstige Leistungen, die sämtlich zur ordnungsgemäßen Errichtung und Nutzung der zu planenden Fernwärmetrasse nötig sind, zu erbringen.Leistungsstufe (LS) 1:Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 2 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 2:Planungsleistungen für die Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 4 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 3:Planungsleistungen für die Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 7 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 4:Planungsleistungen für die Leistungsphase 8 bis Leistungsphase 9 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. In der beiliegenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungsstufen ausführlich beschrieben.
Die Generalplanung zur Errichtung (bzw. „Mitverlegung“) einer Wasserstoff-Gashochdruckleitung soll parallel zur beschriebenen Fernwärmetrasse angeboten werden. Für die Errichtung der Wasserstoff-Gashochdruckleitung sind durch den Auftragnehmer als Generalplaner, analog zur FW-Trasse, alle notwendigen Planungsleistungen lückenlos zu erfüllen und (inkl. der gesondert beauftragen Leistungen) zu koordinieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.