Generalplanung zur Errichtung einer Fernwärmetrasse Referenznummer der Bekanntmachung: 2015251

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung zur Errichtung einer Fernwärmetrasse

Referenznummer der Bekanntmachung: 2015251
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322200 Planung von Rohrleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Generalplanung für die Errichtung einer Fernwärmetrasse und die Anbindung an das Leipziger Fernwärmeverbundnetz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322200 Planung von Rohrleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungsleistungen der Fernwärmetrasse umfassen die gesamte Rohrleitungstechnik, sämtliche Bau- bzw. Tragwerke mit Baugruben, jegliche Sonderbauwerke wie z.B. Querungen (Gewässer, Straßen, etc.), die detaillierte Trassenplanung, die Anschlussverbindungen zum bestehenden Fernwärmenetz, Anlagen- und EMSR- Technik sowie Gebäude, welche alle zweckentsprechend ineinandergreifen sollen. In der Funktion als Generalplaner ist der AN verantwortlich für das gesamte Projekt- und Risikomanagement, sowie für die Sicherheits- und Gesundheitsplanung im Rahmen des Projektes. Vor allem die Begleitung im Planfeststellungsverfahren inklusive der Wegerechtssicherung und der Erstellung von Umweltgutachten ist ein essenzieller Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung des Planungsaufwandes, die übergebenen Unterlagen der bereits erfolgten Untersuchungen einzubeziehen sind. Auf den Grundlagen der Voruntersuchungen soll aufgesetzt werden. Die Leistungen des Auftragnehmers werden für die Fernwärmetrasse in vier Leistungsstufen gegliedert und stufenweise beauftragt. Die Planungsleistungen sind an die Leistungsbilder (Objekt‐ und Fachplanung) und Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 9) der HOAI angelehnt. Es sind mindestens alle in derHOAI enthaltenen Grundleistungen und besonderen Leistungen, sowie in der Leistungsbeschreibung benannte sonstige Leistungen, die sämtlich zur ordnungsgemäßen Errichtung und Nutzung der zu planenden Fernwärmetrasse nötig sind, zu erbringen.Leistungsstufe (LS) 1:Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 2 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 2:Planungsleistungen für die Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 4 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 3:Planungsleistungen für die Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 7 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. Leistungsstufe 4:Planungsleistungen für die Leistungsphase 8 bis Leistungsphase 9 aller geforderten Leistungsbilder und Gewerke. In der beiliegenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungsstufen ausführlich beschrieben.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Generalplanung zur Errichtung (bzw. „Mitverlegung“) einer Wasserstoff-Gashochdruckleitung soll parallel zur beschriebenen Fernwärmetrasse angeboten werden. Für die Errichtung der Wasserstoff-Gashochdruckleitung sind durch den Auftragnehmer als Generalplaner, analog zur FW-Trasse, alle notwendigen Planungsleistungen lückenlos zu erfüllen und (inkl. der gesondert beauftragen Leistungen) zu koordinieren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 250-626365
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/07/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021

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