Forstliche Betriebsarbeiten im Forstbezirk Leipzig, Reviere Waldmühle und Leipzig, Mehrjahresrahmenverträge 2022 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021FB03-080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Forstliche Betriebsarbeiten im Forstbezirk Leipzig, Reviere Waldmühle und Leipzig, Mehrjahresrahmenverträge 2022 - 2025
Forstliche Betriebsarbeiten im Forstbezirk Leipzig, Reviere Waldmühle und Leipzig, Mehrjahresrahmenverträge 2022 - 2025
Rev. Waldmühle
Revier Waldmühle
Forstbetriebsarbeiten
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis 15. November des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2025.
Rev. Leipzig
Revier Leipzig
Forstbetriebsarbeiten
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis 15. November des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Ausführung der Jungwuchs-/ Dickungspflege muss für die qualitative Absicherung mindestens ein Forstwirt anwesend sein (Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Forstwirt ist vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
-/-
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363