Begleitung und Beratung während der SPRIND-Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND21016-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprindorg
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung und Beratung während der SPRIND-Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.
Leipzig, DE
Die SprinD GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) führt gegenwärtig eine Challenge zum Thema „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ durch. Ziel dieser Challenge ist es, Innovationen hervorzubringen, die neue antivirale Mittel zur Verfügung stellen. Die Challenge ist technologieoffen. Denkbar
sind aber zum Beispiel Ansätze auf Basis von Breitbandvirostatika, die gegen verschiedene Viren oder Virenfamilien wirksam sind, oder Technologieplattformen, die es ermöglichen, flexibel und schnell antivirale Mittel zur Verfügung zu stellen. Die SPRIND beabsichtigt im Zuge dessen den Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen. Die SPRIND geht dabei zum aktuellen Zeitpunkt von einem Beratungsaufwand während der Vertragslaufzeit von durchschnittlich 30 Arbeitsstunden pro Woche aus. Der tatsächliche Beratungsaufwand steht in direkter Abhängigkeit zur Anzahl der an der Challenge teilnehmenden Teams und des erforderlichen Beratungs-/Betreuungsbedarfes der einzelnen Teams und kann während der Laufzeit abweichen. Darüber hinaus sind Workshops mit der SPRIND und den teilnehmenden
Teams sowie Vorortbesuche der Teams vorgesehen. Für die Leistungsdurchführung sind nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen a) technische und regulatorische Beratung zu innovativen Technologien (z.B. ATMPs) oder Beratung zur Auswahl von Auftragnehmer:innen (CMO, CRO, CMC), b) Erarbeitung von regulatorischen Strategien (für verschiedene regulatorische Märkte), c) Beratung zu oder Begleitung bei der Entwicklung antiviraler Therapeutika und d) Unterstützung bei der Beantragung klinischer Studien und anderer Genehmigungen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitung und Beratung während der SPRIND-Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichsdorf
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61381
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.pharmalex.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.