Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Biogaseinspeiseanlage Schwarze Pumpe
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Biogaseinspeiseanlage Schwarze Pumpe
Gegenstand dieser beschränkt funktionalen Ausschreibung ist gemäß der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) die weiterführende Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Biogaseinspeiseanlage Schwarze Pumpe.
Standort BGEA - Industriepark Schwarze Pumpe: An der Heide 1, 03130 Spremberg
Die ONTRAS Gastransport GmbH plant die Errichtung einer Biogaseinspeiseanlage (BGEA) im Industriepark Schwarze Pumpe mit den entsprechenden Nebenanlagen und hat für die Planung bereits ein Ingenieurbüro gebunden. Gegenstand dieser beschränkt funktionalen Ausschreibung ist gemäß der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A1) die weiterführende Planung, Lieferung, betriebsbereite Errichtung sowie Inbetriebnahme der BGEA. Ein wichtiger Leistungsbestandteil ist dabei auch die Konstruktion, Lieferung und Montage des erforderlichen Verdichters. Die Wartung der Anlage ist nicht Auftragsgegenstand, da die BGEA nach der Abnahme in das Eigentum des AG übergeht und auch von diesem oder einem von diesem vertraglich gebundenen Unternehmen betrieben werden soll. Direkt nach Beauftragung (geplant im September/Oktober 2021) hat der Auftragnehmer mit der weiterführenden Planung der BGEA zu beginnen. Die Bauarbeiten zur Errichtung der BGEA sollen im Januar 2022 beginnen, sodass - einschließlich Lieferung und Montage des Verdichters - nach erfolgreicher Inbetriebnahme der BGEA ab November 2022 der Regelbetrieb der BGEA beginnen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Biogaseinspeiseanlage Schwarze Pumpe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gommern
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363