Rahmenvertrag zum Bezug von Leuchtmitteln für die öffentliche Beleuchtung in Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-2743-00005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Bezug von Leuchtmitteln für die öffentliche Beleuchtung in Dresden
Rahmenvertrag zum Bezug von Leuchtmitteln für die öffentliche Beleuchtung in Dresden. Benötigt werden die Typen HSE, HST, HIT und HIE in einer Größenordnung von etwa 15.000 Stück jährlich in variablen Ausführungen.
Im ersten Jahr des Rahmenvetrages ist der Bedarf etwa doppelt so hoch!
Landeshauptstadt Dresden, Regiebetrieb ZTD, Lohrmannstraße 11
01237 Dresden
Der Rahmenvertrag zum Bezug von Leuchtmittel umfasst folgenden Umfang:
HSE Leuchtmittel im Jahr 2022 17.700 Stück, in den Folgejahren 8.850 Stück
HST Leuchtmittel im Jahr 2022 16.600 Stück, in den Folgejahren 6.800 Stück
HIT Leuchtmittel im Jahr 2022 140 Stück, in den Folgejahren 70 Stück
HIE Leuchtmittel im Jahr 2022 40 Stück, in den Folgejahren 20 Stück
Es handelt sich um eine Hochrechnung und unterliegt keiner Abnahmegarantie.
In Dresden werden über 45.000 Lichtpunkte betreut.
Der Rahmenvertrag läuft bis 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers ob Ausschlussgründe: A im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gemäß § 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen und falls ja, ob und welche selbstreinigende Maßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung;
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Aktuelle Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind als Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes des Leistungszeitraums der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort MÜSSEN auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]