Belegungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 4

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diako.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des Privatrechts - Zuwendungsempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Belegungsmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffungsgegenstand ist ein digitales Belegungsmanagement, das sich in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) - CGM medico einfügt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Flensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden soll ein Belegungsmanager für das vorhandene KIS - Projekt 4.

Der Belegungsmanager muss folgenden Anforderungen genügen:

1. Anforderungen

An die Einführung eines Belegungsmanagements zur Erweiterung des klinischen Arbeitsplatzes sind verschiedene Anforderungen zu stellen:

Das Modul Belegungsmanagement (im Rahmen des Patientenportals) muss neben zwingenden rechtlichen Vorschriften auch den Anforderungen genügen, die sich aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und der Richtlinie zur Förderung von Patientenportalen, die ein digitales Aufnahme und Entlass Management sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Fördertatbestand 2).

Das digitale Behandlungsmanagement (Belegungsmanagement) muss:

1. einen strukturierten Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und die Bereitstellung von Dokumenten auf Basis anerkannter Standards an nachgelagerte Leistungserbringer (z. B. bzgl. der Medikamenteneinnahmen, Hinweisen zur Ernährung,

2. Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendigen Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerischen Fragen etc.) ermöglichen,

3. es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, auf Basis einer digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten melden zu können und mit Hilfe der digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes zeitnah Rückmeldung hinsichtlich passender freier Kapazitäten zu erhalten,

4. die Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V ermöglichen sowie (auf Wunsch des Patienten und/oder berechtigten Angehörigen) auch in anderen digitalen Akten bereitgestellt werden können.

Über die sich aus der Förderung ergebenden (rechtlichen) Anforderungen bestehen folgende Anforderungen, um eine umfassende Integration des Belegungsmanagements (als Modul des Patientenportals) in das bestehende KIS zu ermöglichen. Das Tool kann:

1. es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik ermöglichen, mittels KI-Technologien das optimale Entlassdatum unter Berücksichtigung aller vorliegenden relevanten Patientendaten zu ermitteln,

2. es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, die Daten der Patientinnen und Patienten, generiert durch (sensorbasierte) Wearables, Smart Devices oder Apps auf mobilen Endgeräten, in strukturierter Form abrufen zu können und an die nachgelagerten Leistungserbringer zu übermitteln bzw. den Zugriff z. B. auf existierende Patientendaten/Dokumente im Rahmen einer temporären Patientenbewilligung (Consent) zu ermöglichen,

3. es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses (oder des Sozialdienstes) ermöglichen, Angehörige der Patientinnen und Patienten in die Planung von Entlass- und Überleitungsmanagement einzubeziehen.

1. Wünschenswerterweise sollte es keine Medienbrüche oder Programmwechsel geben um z.B. einen gesicherten Patientenkontext zu gewährleisten und die Gefahr der Patientenverwechslung zu minimieren.

2. Das Modul sollte uns Möglichkeiten eröffnen auch Patienten "nur zu planen" und diese bezogen schon Termin und Ressourcen anzufordern (z.B. Röntgen Termine etc). Die Planbarkeit in medico ist essentieller Bestandteil der Zielerreichung.

3. Ebenso ist eine Latenz der Datenübertragung zwischen KIS und Belegungsmanagement bzw. auf dem Rückweg durch Übertragungswege auszuschließen.

4. Das Bedienkonzept sollte sich dem bereits bekannten medico KIS maximal angleichen.

Für das Angebot ist von einem Bedarf bis zu 400 Betten auszugehen.

Das Angebot hat neben den einzelnen, für den Betrieb erforderlichen Modulen auch die Dienstleistungen zu erhalten, die für eine erfolgreiche Einführung des Systems erforderlich sind (Integration in das bestehende System, erforderlicher Schulungsaufwand).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das Belegungsmanagement stellt ein Softwarezusatzmodul dar, welches in das bestehende KIS des Anbieters CGM medico integriert wird. Die geforderte Integrationstiefe soll allen am Behandlungsprozess Beteiligten ein unterbrechungsfreies Arbeiten ermöglichen, sodass ein nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen möglich ist. Hier werden z.B. das prognostizierte Entlassdatum / Uhrzeit für eine optimierte Auslastung der Betten herangezogen. Die vom Hersteller CGM bereitgestellten Schnittstellen nach HL7-Standard besteht für das Belegungsmanagement nicht. Eine Integration in das bestehende System ist nicht ohne Unterbrechungen des Arbeitens möglich (keine Integration, Gefahr inkonsistenter Daten, keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbank von CGM).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Belegungsmanagement KIS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2021

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