hochauflösendes konfokales Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
hochauflösendes konfokales Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines hochauflösenden konfokalen Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines hochauflösenden konfokalen Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das hochauflösende konfokale Laserscanning Mikroskops Stellaris 8 FALCON mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit in Betracht, da ausschließlich dieses die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:
- Fluoreszenz-Anregung: frei durchstimmbarer Weißlichtlaser mit unübertroffen breitem Spektralbereich
- Fluoreszenz-Detektion: 5 simultan nutzbare und individuell einstellbare hochsensitive spektrale Fluoreszenzlebenszeit-Detektoren
- schnelle Fluoreszenzlebenszeitmessung (FALCON).
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen hochauflösenden konfokalen Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit des Unternehmens Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
hochauflösendes konfokales Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE72 Gießen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/