Sanierung des Kurmittelhauses auf Helgoland – Generalplanerleistungen, Lph 1–9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helgoland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16a541
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16a541
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16a541
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Kurmittelhauses auf Helgoland – Generalplanerleistungen, Lph 1–9
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt die Sanierung des Kurmittelhauses "Land und Meer".
Das Gebäude hat 3 Vollgeschosse (EG, OG und DG) und eine BGF von ca. 900 m².
Es ist beabsichtigt im November 2022 mit dem Bau zu beginnen. Für den Anwendungsbereich wird eine Interimslösung geschaffen, damit die gesundheitliche Versorgung der Inselbevölkerung erhalten bleibt.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 4.100.000 € netto (KG 300+400, DIN 276).
Für die Sanierungsmaßnahme sind Generalplanungsleistungen der Lph. 1-2 (teilw.) und Lph. 3-9 stufenweise zu beauftragen, welche folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Planung und Ausführung.
27498 Helgoland
Das Kurmittelhaus "Land und Meer" ist zum einen eine Hotel- und Appartementanlage mit 70 Betten in 32 Appartements und Zimmern im OG und DG, und zum anderen befindet sich im EG ein Zentrum, welches kassenärztliche und private Leistungen wie Kuranwendungen, Physiotherapie, Massagen und Wellness anbietet.
Darüber hinaus besteht noch ein Bereich mit Personalappartements im Erdgeschoss und im Kellergeschoss sind sämtliche Lager-, Wäsche und Technikräume angesiedelt.
Das Gebäude wurde 1990 auf einem bereits seit 1966 bestehenden Keller errichtet, befindet sich im Besitz der Gemeinde Helgoland und wird durch den Helgoland Tourismus Service betrieben. Es handelt sich um ein teilunterkellertes Gebäude in Massivbauweise.
Das Gebäude hat 3 Vollgeschosse (EG, OG und DG) und eine Bruttogrundfläche (BGF) von rd. 900 m².
Im östlichen Teil grenzt das Gebäude an einen eingeschossigen Verbindungsbau zum Meerwasserschwimmbad Mare Frisicum, in dem sich im EG ein privates Fitnesscenter befindet. Im Keller und im EG besteht eine räumliche Verbindung.
Sowohl das Gebäude selbst, als auch die haustechnischen Anlagen bedürfen einer Sanierung.
Die Gemeinde Helgoland sucht einen Generalplaner für:
- die Erneuerung der Wasser-, Abwasser,- Wärme- Lüftungsleitungen,
- die Elektroanlagen,
- Prüfung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien,
- die Modernisierung der sanitären Einrichtungen aufgrund der Leitungserneuerung,
- die Modernisierungen im Anwendungsbereich nach aktuellen Standards und für die Angebotserweiterung,
- die Umsetzung der Forderungen aus dem Brandschutzkonzept (Ertüchtigung der Brandwand, Ertüchtigung der Decken, Schaffung eines Rettungsweges auf der Ostseite, Brandschottungen im Bereich HLS),
- Schaffung einer räumlichen Verbindung zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Schwimmbad. (Die Nutzung im Kurmittelhaus verhindert derzeit die Möglichkeit, dass Gäste aus dem Kurmittelhaus innerhalb des Gebäudetraktes zum Schwimmbad gelangen können),
- neue Balkonlösung,
- Erneuerung von Fenstern und Türen.
Die Appartements und Zimmer sind in einem gepflegten Zustand und zum großen Teil mit neuen Möbeln und Pantrys ausgestattet. Es ist beabsichtigt dies während der Bauphase zu schützen und zu erhalten.
Parallel beabsichtigt die Gemeinde Helgoland den Anbau eines Fahrstuhlschachts zur Erschließung aller Geschosse und eine Neugestaltung des Eingangspodestes. Der Planungsauftrag ist bereits vergeben und eine Baugenehmigung erteilt. Die Ausführung erfolgt, wenn der Betrieb für die anderen Arbeiten geschlossen wird.
Die Gemeinde beabsichtigt, im November 2022 mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen. Für den Anwendungsbereich wird eine Interimslösung geschaffen, damit die gesundheitliche Versorgung der Inselbevölkerung erhalten bleibt.
Die geschätzten Kosten für die bis jetzt vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 1,9 Mio. € netto (KG 300) und ca. 2,2 Mio. € netto (KG 400).
Terminziele:
— Beginn der Bauausführung: November 2022
— Bauzeit: ca. 1 Jahr
Die Insel Helgoland ist ein touristisch geprägter Ort, so dass Baumaßnahmen vorrangig nach der Urlaubssaison beginnen müssen.
Für die Sanierungsmaßnahme sind Generalplanungsleistungen der Lph. 1-2 (teilw.) und Lph. 3-9 stufenweise zu beauftragen, welche folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Planung und Ausführung.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 10 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittl. Gesamtumsatz ≥ 1.000.000 €/a (10 Pkt);
— durchschnittl. Gesamtumsatz < 1.000.000 €/a & ≥ 800.000 €/a (8 Pkt);
— durchschnittl. Gesamtumsatz < 800.000 €/a & ≥ 300.000 €/a (6 Pkt);
— durchschnittl. Gesamtumsatz < 600.000 €/a & ≥ 200.000 €/a (4 Pkt);
— durchschnittl. Gesamtumsatz < 400.000 €/a & ≥ 100.000 €/a (2 Pkt);
— durchschnittl. Gesamtumsatz < 200.000 €/a (0 Pkt).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 10 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittl. ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (10 Pkt);
— durchschnittl. < 10 Gesamtmitarbeiter & ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (8 Pkt);
— durchschnittl. < 8 Gesamtmitarbeiter & ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (6 Pkt);
— durchschnittl. < 6 Gesamtmitarbeiter & ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (4 Pkt);
— durchschnittl. < 4 Gesamtmitarbeiter & ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2 Pkt);
— durchschnittl. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt).
3. Darstellung von max. 8 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. – (Wichtung 80 %).
Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für jede der 4 Referenzklassen 1 (Generalplanung), 2 (Objektplanung Gebäude u. Innenräume), 3 (Techn. Ausrüstung Anl.gr. 1, 2, 3 und 8) sowie 4 (Techn. Ausrüstung Anl.gr. 4, 5) fließen je zwei (2) Referenzen in die Wertung ein.
Für die maximale Bewertung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
— Bei allen Referenzprojekten der Referenzklasse 1-4 handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (max. 2 Pkte.),
— Bei allen Referenzprojekten der Referenzklassen 1-4 wurden durch den Bewerber mind. die Lph. 2-8 (gem. jeweiliges Leistungsbild HOAI) erbracht (max. 2 Pkte.),
— Bei allen Referenzprojekten der Referenzklassen 1-4 ist der derzeitige Projektstand mind. die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 2 Pkte.),
— Bei den Referenzprojekten der Referenzklassen 1-2 handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme (max. 2 Pkte.),
— Die Referenzprojekte der Referenzklassen 1 und 2 sind vergleichbarer Größenordnung (Kosten Kgr. 300+400 ≥ 3,0 Mio. EUR netto) (max. 2 Pkte.),
— Die Referenzprojekte der Referenzklasse 3 sind vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+480) ≥ 1,5 Mio. EUR netto) und durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 2 Pkte.),
— Die Referenzprojekte der Referenzklasse 4 sind vergleichbarer Größenordnung (Kosten Kgr. 440+450 ≥ 0,2 Mio. EUR netto) und durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4 und 5 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 2 Pkte.).
Es können 10 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 10 Pkt. f. Gesamtumsatz + max. 10 Pkt. f. Gesamtmitarbeiterzahl + 8 x max. 10 Pkt. f. Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungsphasen und/oder Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
— Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 34 HOAI
— Leistungsphasen 8 - 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8
— Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 55 HOAI
— Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Leistungsphasen 8 - 9 gemäß § 55 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, netto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 u. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtliche Grundlage hierfür sind § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-
Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7-70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.helgoland.de