Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein) Referenznummer der Bekanntmachung: HoWa_Grswb_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.holsteinerwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein)
Die Holsteiner Wasser GmbH beliefert die Menschen verschiedener Wasserversorgungsgebiete rund um die Uhr mit Trinkwasser von höchster Qualität aus eigenen Wasservorkommen.
Auch die Durchführung der landwirtschaftlichen Grundwasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten gehört zu den Aufgaben von Holsteiner Wasser.
Mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll in den Einzugsgebieten von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen das Grundwasser vor Beeinträchtigungen und Verunreinigungen geschützt werden. Unter anderem sollen im Bereich der landwirtschaftlichen Flächennutzung die Stickstoffeinträge in das Grundwasser vermieden bzw. verringert werden.
Derzeit wird in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten eine Grundwasserschutzberatung in Schleswig-Holstein vorgenommen, die für die betroffenen Landwirte freiwillig und kostenfrei ist. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch.
Für die in Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirte gelten durch die Schutzgebietsverordnung Handlungsverpflichtungen (insbesondere bei der Stickstoffdüngung), die zum Teil über die bestehenden allgemeinen Regelungen (Düngeverordnung) hinausgehen. Bei der Umsetzung der Verordnungsinhalte sollen die Flächenbewirtschafter unterstützt und beraten werden. Weiterhin soll untersucht werden, was über die Einhaltung der landwirtschaftlichen Regelungen hinaus zur Verbesserung des Grundwasserschutzes getan werden kann (z.B. Optimierung von Art, Menge und Zeitpunkt der N-Düngung; Verbesserung der Fruchtfolgegestaltung; Reduzierung und Verbesserung der Systeme zur Bodenbearbeitung, Förderung von Zwischenfruchtanbau, Maisuntersaaten, Mulchsaaten, optimale Grünlandnarbenzusammensetzung, Maßnahmen zur Vermeidung von Umbrüchen, etc.).
Die landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung ist in allgemeine und spezielle Beratungsaufgaben untergliedert. Die Leistungsbeschreibung unterscheidet insofern zwischen
- Allgemeiner Beratung/ Gruppenberatung,
- Einzelbetrieblicher Beratung und
- Baumschulberatung.
Das Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch wurde am 1. Januar 1999 festgesetzt. Die aktuelle Wasserschutzgebietsverordnung enthält Regelungen für die Landbewirtschaftung.
Das Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch umfasst eine Gesamtgröße von ca. 5.300 ha. Die landwirtschaftliche Nutzfläche hat einen Umfang von rund 3.855 ha (74%), die einzelnen Bewirtschaftern zugeordnet werden können. Nach jetzigem Kenntnisstand wirtschaften zurzeit 94 landwirtschaftliche Betriebe (zahlreiche auch im Nebenerwerb) und Baumschulbetriebe im Gebiet. Der Anteil der Baumschulnutzung (17 Betriebe) beträgt zurzeit rund 418 ha.
Der beträchtliche Anteil von Baumschulflächen auf hoch austragsgefährdeten und gleichzeitig mit Humus angereicherten Standorten kann langfristig zu deutlich höheren Nitratausträgen aus diesen Flächen und damit zu einer stärkeren Belastung des Grundwassers führen. Dies ist bei der Konzeption der Beratung zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund weiterhin positiver Pflanzenschutzmittelbefunde bzw. deren Metabolite auch aktuell zugelassener Wirkstoffe im Grundwasser ist bei der Beratung auch auf die Sensibilisierung des PSM-Einsatzes hinzuwirken (siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung). Im Zusammenhang mit der aktuell geänderten Gesetzeslage (Stichwort "Insektenschutzpaket") ist die Beratung gefordert weitere Beratungsangebote für die Betriebe zu entwickeln.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. Hinzu kommen weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit der Leistungsausführung, insbesondere zu den Grundleistungen, der Erfolgskontrolle sowie zu Leistungsnachweisen.
Der Vertrag für die Grundwasserschutzberatung kann einmalig um weitere 36 Monate verlängert werden. Weitere Informationen zur Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zu Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
PL 3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von Holsteiner Wasser für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Grundwasserschutzberatung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von Holsteiner Wasser für geeignet erachteter Belege nachweisen. Holsteiner Wasser behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich Holsteiner Wasser für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch/ planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1. November 2016). Vergleichbar sind Referenzen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Grundwasserschutzberatung in mit der norddeutschen Tiefebene vergleichbaren Landschaftsgebieten. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen worden sein und dürfen noch laufen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Vergabeunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Holsteiner Wasser kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich Holsteiner Wasser für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu TL2: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Grundwasserschutzberatung in mit der norddeutschen Tiefebene vergleichbaren Landschaftsgebieten vorzulegen.
Die fachlichen Anforderungen sowie die persönliche Qualifikation der anzubietenden Berater*innen ergeben sich aus den "Qualifikationskriterien", die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den Vergabeunterlagenbeigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Holsteiner Wasser erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 29. November 2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Holsteiner Wasser behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass Holsteiner Wasser keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Holsteiner Wasser kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) Holsteiner Wasser behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Holsteiner Wasser seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) Holsteiner Wasser behält sich nach Auswertung der in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien vor, die Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung zu berücksichtigen. Demgemäß werden alle Bieter, die nach einer ersten Anwendung der in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien noch eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, zu einem Präsentationstermin eingeladen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 50/2021 vorgesehen. Sie werden - nach Wahl von Holsteiner Wasser unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie - im Wasserwerk Haseldorfer Marsch oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
8) Die Beauftragung des anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziff. VIII.3 der Angebotsaufforderung) ausgewählten Bieters steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRLYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.