Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2022/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2022/2023
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Stadtverkehre Chemnitz und Zwickau (jeweils Stadtbus, Straßenbahn CVAG und SVZ)
Stadt Chemnitz und Stadt Zwickau
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Regionale Busverkehre inkl. Kooperationspartner im Verkehrsverbund Mittelsachsen (gesamter Busverkehr innerhalb des VMS außer Stadtverkehre Chemnitz und Zwickau (CVAG und SVZ)
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
SPNV im Verkehrsverbund Mittelsachsen (beteiligte Verkehrsunternehmen: DB Regio, EGB, CBC, FEG, DLB, MRB/Transdev, MRB/BOB; Zuordnung zu UG und Teilnetzen beachten)
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung zur Eignung (siehe beigefügtes Formblatt B4) mit Angaben zum/zur 1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
2. Nichtvorliegen von sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz bzw. nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz 3. Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis 4. Eintragung in einem Berufsregister oder im Handelsregister,
Auf Verlangen sind als Nachweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung (siehe beigefügtes Formblatt B4) mit Angaben zum/zur 1. zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Nachweis: Versicherungsnachweis oder Zusicherung einer Versicherung 2. zu den jährlichen Gesamtumsätzen des Unternehmens sowie zu dessen Umsätzen im Bereich Verkehrserhebung aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestumsätzen:
- AP A: mind. 280.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 140.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
- AP B: mind. 780.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 390.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
- AP C: mind. 610.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 305.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
Nachweis: Bestätigung Wirtschaftsprüfer oder testierte Jahresabschlüsse oder GuV 3. Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt und Anzahl derjenigen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
4. Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/ und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern,
Nachweis: Bei beabsichtigter Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer ist eine Eigenerklärung nach Formblatt B3 einzureichen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Formblatt C5 vorzulegen.
5. Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens Nachweis: Verlangen der Vergabestelle Auflistung 6. Angaben zum Ausführungszeitraum der Verkehrserhebung – VE - Einhaltung Zeitplan VMS nach Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung oder abweichender Zeitplan mit Mindestanforderung von 4 aufeinanderfolgenden Quartalen) Die Nichteinhaltung der unter Ziffer 1 und 2 genannten Mindestanforderungen (sog. KO-Kriterien) führt zum Ausschluss.
Die Auswahl unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt nach Bewertung anhand der in der Anlage A1 Teil 1 genannten gewichteten Eignungskriterien und der dort aufgeführten Punktematrix (Kategorie R – Q):
1. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
Die Punktevergabe erfolgt anhand einer Punkteskala von 0 bis 2 Punkten:
- 2 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit dem höchsten Gesamtumsatz
- 0 Punkte erhält ein fiktiver Teilnahmeantrag mit dem 0,5 fachen Wert des Teilnahmeantrages mit dem höchsten Gesamtumsatz
- Alle darunterliegenden Teilnahmeanträge erhalten ebenso 0 Punkte. Für dazwischen liegende Anträge erfolgt die Punktbewertung mittels linearer Interpolation.
2. Umsatz Bereich Verkehrserhebung der letzten 3 Geschäftsjahre Die Punktevergabe erfolgt anhand einer Punkteskala von 0 bis 2 Punkten:
- 2 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit dem höchsten Umsatz im Bereich Verkehrserhebung
- 0 Punkte erhält ein fiktiver Teilnahmeantrag mit dem 0,5 fachen Wert des Teilnahmeantrages mit dem höchsten Umsatz im Bereich Verkehrserhebung
- Alle darunterliegenden Teilnahmeanträge erhalten ebenso 0 Punkte. Für dazwischen liegende Anträge erfolgt die Punktbewertung mittels linearer Interpolation.
- Berufspflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme, siehe Ziffer 1 unter III.1.2)
- Mindestgesamtumsatz, siehe Ziffer 2 unter III.1.2)
- Mindestumsatz Bereich Verkehrserhebung, siehe Ziffer 2 unter III.1.2)
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung zur Eignung (siehe beigefügtes Formblatt B4) mit Angaben zum/zur 1. Erfahrung bei der Durchführung verbundweiter Verkehrserhebungen (VE) im Bereich des straßengebunden ÖPNV und des SPNV in den letzten 5 Jahren Es müssen mindestens 2 verbundweite VE durchgeführt worden sein.
Nachweis: Aufstellung der projektrelevanten Referenzen Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanzahl führt zum Ausschluss.
2. Angaben zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die mit Leistungserbringung eingesetzt werden sollen a) Darstellung der Organisation (Struktur) Nachweis: Organigramm mit Angabe der Funktionen (wie Unternehmensleitung, Auftragsmanagement, Rechnungsbearbeitung) und Namen der MA, die in diesen Funktionen tätig sind) b) Anzahl der Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen Nachweis: Auflistung/Übersicht c) Namen der Projektverantwortlichen (Projektleiter sowie Stellvertreter) und deren berufliche Qualifikation Nachweis: Auflistung/Übersicht Die Auswahl unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt nach Bewertung anhand der in der Anlage A1 Teil 1 genannten gewichteten Eignungskriterien und der dort aufgeführten Punktematrix:
1. Anzahl Interviews je Jahr in den letzten 5 Jahren (Kategorie R – Q) Die Punktevergabe erfolgt anhand einer Punkteskala von 0 bis 2 Punkten:
- 2 Punkte erhält das Angebot mit den meisten Befragungen/Interviews/Erhebungskräften.
- 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 0,5 fachen der meisten Befragungen/Interviews/Erhebungskräften.
- Alle Angebote darunter erhalten ebenso 0 Punkte. Für dazwischen liegende Angebote erfolgt die Punktbewertung mittels linearer Interpolation.
2. Fachkompetenz der Projektverantwortlichen (Leitung und Stellvertretung) mit Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung sowie mit jeweils mindestens einer persönlichen Referenz bei ähnlichen Projekten und vergleichbaren Aufgaben aus den letzten 5 Jahren.
Nachweis: Pro Person Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen, Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten und Ansprechpartner für die persönlichen Referenzen.
Die Punktevergabe erfolgt anhand der Vorgabenerfüllung der zugehörigen Anforderungen in der Kategorie B:
- sachgerecht = 2 Punkte
- weitgehend sachgerecht = 1 Punkt,
- nicht sachgerecht = 0 Punkte
- mindestens 2 Referenzen für verbundweite Verkehrserhebungen, siehe Ziffer 1 unter III.1.3
- mindestens jeweils 1 persönliche Referenz für den Projektverantwortlichen und dessen Stellvertreter, siehe unter Ziffer 2 c)
1. Für die Erhebung wird von dem Auftraggeber folgender Zahlungsplan vorgegeben:
- 10 % vom Honorar nach Vertragsschluss (Leistungsvertrag) und Vorlage der Bürgschaft
- 15 % vom Honorar nach Ende der ersten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der zweiten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der dritten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der vierten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 10 % vom Honorar nach Übergabe Entwurf Ergebnisbericht an Auftraggeber
- 20 % vom Honorar nach Abnahme.
2. Bankbestätigung für selbstschuldnerische Bürgschaft a) Bestätigung eines Kreditinstitutes, dass dem Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages 2 Wochen nach Zuschlagerteilung und in Höhe von 5 % der Auftragssumme (netto) in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gestellt wird.
b) Bestätigung eines Kreditinstitutes, dass dem Auftraggeber zur Absicherung der Vorauszahlung von 10 % der Auftragssumme (netto) 2 Wochen nach Zuschlagerteilung eine auf den gleichen Betrag lautende selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gewährt wird. Die Sicherheiten sind mindestens bis 6 Monate nach Vertragsende zu befristen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Anlage A1 Teil 1 aufgelisteten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Nichteinhaltung der benannten Mindestanforderungen führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
Es ist beabsichtigt mindestens 3 bis 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zuzulassen. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand der mitgeteilten Kriterien. Die Rangfolge richtet sich nach der Höhe der erreichten Gesamtpunktzahl. Es werden maximal die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber bei festgelegter Bewerberhöchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland