Beschaffungsvorhaben zur Lieferung, Einbringung, Einrichtung und Inbetriebnahme eines Wavelength Division Multiplexing (WDM) basierten Übertragungssystems sowie nachfolgende, laufende Leistungen (u. a. Service)
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffungsvorhaben zur Lieferung, Einbringung, Einrichtung und Inbetriebnahme eines Wavelength Division Multiplexing (WDM) basierten Übertragungssystems sowie nachfolgende, laufende Leistungen (u. a. Service)
Die ONTRAS Gastransport GmbH lädt hiermit alle potenziellen und interessierten Marktteilnehmer ein, an dem Interessentenbekundungsverfahren zum Beschaffungs-vorhaben "ONTRAS WDM 2023" teilzunehmen.
Gegenstand der avisierten Ausschreibung ist die Lieferung, Einbringung, Einrichtung und Inbetriebnahme eines Wavelength Division Multiplexing (WDM) basierten Übertragungssystems sowie die Erbringung von Leistungen für den laufenden Betrieb, insb. inkl. der für den Second-Level-Support erforderlichen Leistungen, die über eine Laufzeit von bis zu 8 Jahren erbracht werden sollen.
Sitz AG:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Die ONTRAS ist ein überregionaler Fernleitungsnetzbetreiber im europäischen Gastransportsystem und betreibt mit ca. 7000 km Hochdruckleitungen und 450 Netzkopplungspunkten das zweitlängste Ferngasnetz in Deutschland.
Zur Steuerung und Überwachung dieses Ferngasnetzes sowie für weitere vier Geschäftsanwendungen der ONTRAS werden Daten auf Lichtwellenleiter-Fasern des eigenen Glasfasernetzes der ONTRAS gem. ITU Rec. G.652 übertragen. Diese Bestandsanwendungen haben aktuell Bandbreiten zwischen 155/622 Mbps und 10 Gbps. Eine Drittvermarktung von "optischen Services" o. Ä. an nicht zum Unternehmensverbund der ONTRAS gehörende Unternehmen erfolgt derzeit nicht.
Für die Übertragung der Daten setzt ONTRAS ein WDM-basiertes System ein. Das Glasfasernetz für die Datenübertragung besteht aus 26 WDM-Strecken, deren Länge zwischen 3-120 km variiert. Die WDM-Strecken enden in 26 i.d.R. klimatisierten Standorten, welche mit 19"-Schränken und 48 VDC-Stromversorgungsanlagen ausgestattet sind.
ONTRAS plant die Ablösung des bestehenden Systems durch ein neues WDM-basiertes System auf Basis von CWDM- und/oder DWDM-Mux/Demux-Technik inkl. der Erneuerung des dazugehörigen Netzwerkmanagementsystems.
Gegenstand der avisierten Ausschreibung ist daher die Beschaffung, Einbringung, Einrichtung und Inbetriebnahme des neuen WDM-basierten Systems sowie die Erbringung von Leistungen für den laufenden Betrieb, insb. inkl. der für den Second-Level-Support erforderlichen Leistungen, die über eine Laufzeit von bis zu 8 Jahren erbracht werden sollen.
Das neu zu beschaffende optische WDM-basierte System sollte je optischer Anwendung der ONTRAS eine Bandbreite von 10 Gbps (Ethernet) unterstützen. Auf ausgewählten Strecken sollen an Zwischenstandorten eine der optischen Anwendungen auf Basis von OADM bereitgestellt werden. Jede Strecke sollte mit einer Dämpfungsreserve von mindestens 3 dB ausgelegt werden. Abhängig von der Streckenlänge sollten optische Verstärker und Komponenten für die Dispersionskompensation zum Einsatz kommen. Der Anschluss der optischen Anwendungen an die optischen Mux/Demux sollte in der Regel mit Hilfe von Transpondern, in Ausnahmefällen auch direkt erfolgen.
Für die Einbringung, Einrichtung und Inbetriebnahme sind nach aktueller Vorstellung der ONTRAS u. a. Leistungen für die Lieferung, Montageplanung, Montage und Inbetriebnahme, 10GbE-Funktionsprüfung und Dokumentation möglicher Teil einer Ausschreibung. Die Standorte, an denen diese Leistungen zu erbringen sind, richten sich nach den Netz-, Technik- und Knotenpunktstandorten der ONTRAS. Diese Standorte befinden sich in den sog. "neuen Bundesländern".
Während der Erbringung der Leistungen für die Einbringung, Einführung und Inbetriebnahme sowie bei der daran anschließenden Erbringung der Leistungen im laufenden Betrieb ist jederzeit sicherzustellen, dass die Steuerung und Überwachung des Ferngasnetzes sowie der weiteren Geschäftsanwendungen der ONTRAS nicht gefährdet und/oder beeinträchtigt sein darf.
Der Auftrag kann um maximal 36 Monate verlängert werden.
Aufgrund der zeitlichen, fachlichen und technischen Interdependenzen zwischen den benötigten Lieferungen und Leistungen wird der Auftrag als ein einheitliches Los im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindeststandard: Vorlage Handelsregisterauszug bzw. Begründung der Nichteintragung in ein Handelsregister, Nachweis nicht älter als 12 Monate: Von ausländischen Bewerbern ist eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes einzureichen. Ein fehlender Handelsregisterauszug bzw. eine fehlende Begründung bei Nichteintragung oder eine fehlende gleichwertige Bescheinigung bei ausländischen Bewerbern führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Einreichung der Bewerbungsunterlagen sein. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Auf die Inhalte des unter dem Link
direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments "Zusatzinformationen zum Interessenbekundungsverfahren" sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens neben weiteren geforderten Erklärungen etc. wird ergänzend Bezug genommen.
Weitere Mindeststandards insb. im Zusammenhang mit dem Ablauf und der Durchführung eines auf Basis des Interessenbekundungsverfahrens ggfs. fortgesetzten Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung / Beginn des Teilnahmewettbewerbs genannt.
Mit der Interessenbekundung sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen. Hiervon unbeschadet bittet die Vergabestelle darum, zur Hinterlegung des Interesses an der Ausschreibung / Abgabe der Interessenbekundung das "Formblatt Interessenbekundung" (abrufbar unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse) zu verwenden und elektronisch per E-Mail an [gelöscht] einzureichen.
Weitergehende Detailangaben insb. zum Bewertungsverfahren und den Eignungskriterien im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei Fortführung des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen, die den interessierten Unternehmen mit Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt werden, zu entnehmen.
1. Vorlage der Kurzfassung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Die fehlende Vorlage einer Kurzfassung der Bilanz und der GuV für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2. Der Bewerber bestätigt per Eigenerklärung, dass die Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung
a) von der bestehenden und im Auftragsfall greifenden Versicherung abgedeckt werden ODER
b) im Auftragsfall eine Anpassung der bestehenden Versicherung stattfindet ODER
c) im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung:
- Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensereignis;
- Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis;
-Dabei beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. das Doppelte dieser Deckungssummen.
Fehlende Eigenerklärung oder Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
In der Angebotsphase, jedenfalls spätestens vor Bezuschlagung, ist der Versicherungsnachweis mit den o. g. Anforderungen an die Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber zu übergeben.
Auf die Inhalte des unter dem Link
direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments "Zusatzinformationen zum Interessenbekundungsverfahren" sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens neben weiteren geforderten Erklärungen etc. wird ergänzend Bezug genommen.
Weitere Mindeststandards insb. im Zusammenhang mit dem Ablauf und der Durchführung eines auf Basis des Interessenbekundungsverfahrens ggfs. fortgesetzten Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung / Beginn des Teilnahmewettbewerbs ggf. genannt.
Mit der Interessenbekundung sind noch keine Erklärungen und Nachweise einzureichen. Hiervon unbeschadet bittet die Vergabestelle darum, zur Hinterlegung des Interesses an der Ausschreibung / Abgabe der Interessenbekundung das "Formblatt Interessenbekundung" (abrufbar unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse) zu verwenden und elektronisch per E-Mail an [gelöscht] einzureichen.
Weitergehende Detailangaben insb. zum Bewertungsverfahren und den Eignungskriterien im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind den Vergabeunterlagen, die den interessierten Unternehmen mit Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt werden, zu entnehmen.
Auf die Inhalte des unter dem Link
direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments "Zusatzinformationen zum Interessenbekundungsverfahren" sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens neben weiteren geforderten Erklärungen etc. wird ergänzend Bezug genommen.
Mindeststandards insb. im Zusammenhang mit dem Ablauf und der Durchführung eines auf Basis des Interessenbekundungsverfahrens ggfs. fortgesetzten Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung / zum Beginn des Teilnahmewettbewerbs ggf. genannt.
Mit der Interessenbekundung sind noch keine Erklärungen und Nachweise einzureichen. Hiervon unbeschadet bittet die Vergabestelle darum, zur Hinterlegung des Interesses an der Ausschreibung / Abgabe der Interessenbekundung das "Formblatt Interessenbekundung" (abrufbar unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse) zu verwenden und elektronisch per E-Mail an [gelöscht] einzureichen.
Die Auswahl der Bieter für die Angebots- und Verhandlungsphase erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand von Eignungskriterien. Die für den Teilnahmewettbewerb definierten Eignungskriterien werden sich auf folgende Oberkriterien beziehen:
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Marktposition und -ausrichtung
- Leistungsportfolio und -fähigkeit
- Kapazitäten und Kompetenzen
- Partnerschaften
- Zertifizierungen
- Referenzen
Die exakte Gewichtung der Oberkriterien untereinander sowie etwaige Unterkriterien werden in den Unterlagen zur Aufforderung der Interessenbestätigung / zum Beginn des Teilnahmewettbewerbs genannt. Dasselbe gilt für das Bewertungsverfahren.
Innerhalb der Angebotsphase ist geplant, die Zahl der Bieter anhand von Auswahl- und Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen genannt werden (inkl. des Bewertungsverfahrens), weiter stufenweise zu reduzieren.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben in den von ihm eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie eines etwaigen Angebots zu erbringen. Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen, die den interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. bestimmter Leistungen im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Erbringung durch den Bewerber vorzuschreiben (insb. § 47 (5) SektVO).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Angaben dazu und etwaige besondere Anforderungen an das für die Ausführung des Auftrags vorgesehene Personal sind im Falle einer Fortführung des Verfahrens den ausgegebenen Vergabeunterlagen, die den interessierten Unternehmen mit Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt werden, zu entnehmen.
Auf die Inhalte des unter dem Link
direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments "Zusatzinformationen zum Interessenbekundungsverfahren" sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens neben weiteren geforderten Erklärungen etc. wird ergänzend Bezug genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessensbekundungen sind ausschl. per E-Mail zu richten an: [gelöscht]. Vergabestelle bittet, Formblatt Interessenbekundung (Link unter Zif. I.3) zu verwenden.
2. Interessierte Unternehmen können über Link
folgende, zusätzliche Dokumente herunterladen:
a. Formblatt-Rückfragen
b. Formblatt Interessenbekundung
3. "Zusatzinformationen zum Interessenbekundungsverfahren" mit weiteren Vorgaben und formalen Mindestanforderungen im Hinblick auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind unter Link
abrufbar.
4. Jedes interessierte Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, Downloadlinks regelmäßig hinsichtlich neuer Informationen zum Interessenbekundungsverfahren zu prüfen.
5. Für Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
6. Verpflichtung des Auftraggebers (AG) zur Fortsetzung des Interessenbekundungsverfahrens besteht nicht. Bereitstellung der Unterlagen zur Interessenbestätigung steht unter den Voraussetzungen einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens und der Abgabe einer von Vergabestelle angeforderten Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung (Maßnahme zum Schutz der Vertraulichkeit gem. §§ 41 (4), 5 (3) S.2 SektVO) durch das jeweils interessierte Unternehmen.
7. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung (§ 36 (4) SektVO). Nur Unternehmen, die eine Interessenbekundung innerhalb der Frist gem. Zif. IV.2.2 übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 (5) SektVO). Mit Aufforderung zur Interessenbestätigung wird elektronische Adresse zum Abruf der Unterlagen für Teilnahmewettbewerb mitgeteilt.
8. Auftragserteilung auf Basis des Erstangebots bleibt vorbehalten (§ 15 (4) SektVO).
9. Inhalte dieser Bekanntmachung und der unter den Verlinkungen abrufbaren Unterlagen sind durch interessierte Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Enthalten diese Bekanntmachung und/oder die abrufbaren Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen deren Inhalte nach Auffassung eines interessierten Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat dieses AG unverzüglich - spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Interessenbekundung (vgl. Zif. IV.2.2) - darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann es sich auf Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen.
10. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf weitere Rügepflichten des Interessenten nach § 160 (3) GWB wird unter Zif. VI.4.3 hingewiesen.
11. AG weist auf sein Entschließungsermessen gem. § 51 (2) SektVO, ob er fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordert, hin. AG bindet sich hierzu nicht vorab.
12. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] unter Verwendung des "Formblatt-Rückfragen" bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Interessenbekundung möglich.
Im Falle der Fortführung sind für Vergabeverfahren folgende Stufen geplant:
1. Interessenbekundung: Bitte senden Sie Ihre formlose Interessenbekundung an E-Mail-Adresse unter Zif. I.1.
2. Interessenbestätigung: Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessenbestätigung elektronisch nach Abgabe der Vertraulichkeitsverpflichtungserklärungen zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Verfahren ab Stufe 2 und zur Kommunikation mit AG ist Verwendung des AI Bietercockpits notwendig, welches über www.evergabe.de/unterlagen zur Verfügung gestellt wird.
3. Angebots- und Verhandlungsphase: Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst den für diese Stufe relevanten Vergabeunterlagen werden elektronisch über AI Bietercockpit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. AG beabsichtigt, Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf 5 zu beschränken. Angebots- und Verhandlungsphase wird ggf. mehrstufig ausgestaltet, d.h. es findet eine Abschichtung der Anzahl der Bieter statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3)GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Ebenso bleibt § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363