Neubau Ev. Zinzendorfschulen Herrnhut 2.TBA - Los 001 Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EZSH-TH/HH-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrnhut
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ezsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ev. Zinzendorfschulen Herrnhut 2.TBA - Los 001 Gerüstbauarbeiten
Neubau eines Schulgebäudes im beengten innerstädtischen Kontext unter den Bedingungen des Bauens im Bestand, unter Beachtung von hohen denkmalschutzrechtlichen Auflagen und der Gewährleistung des behutsamen Umgangs mit Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft der Firmen. Das Bauvorhaben wird nach BNB Gold zertifiziert. Die Nachhaltigkeitsaspekte. Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, Soziokulturelle und Funktionale Qualität, Technische Qualität sowie Prozessqualität sind zwingend zu beachten. Der Auftraggeber wird hierzu in den Vergabeunterlagen besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrages festlegen.
Herrnhut, DE
4.000m³ verfahrbares, schienengeführtes, mehrfach abgetrepptes Raumgerüst
1.470m² Fassadengerüst GLK4 inkl. vollflächiger Verkleidung
600m² Fassadengerüst GLK3 inkl. vollflächiger Verkleidung
340m Konsolverbreiterung und Dachdeckerfangschutz
EFRE Schulinfra-FöriEFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Ev. Zinzendorfschulen Herrnhut 2.TBA - Los 001 Gerüstbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.