Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 21/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt durch eine Zuwendung, welche aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkt II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRLF3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.