Erprobung eines Feldschwarms im Bereich Bodenbearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: StaDiLa-Z707/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erprobung eines Feldschwarms im Bereich Bodenbearbeitung
Erprobung eines Feldschwarms im Bereich Bodenbearbeitung
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilung Landwirtschaft, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Am Park 3, 04886 Köllitsch
Ein schwarmfähiges Feldrobotersystem soll im Bereich Bodenbearbeitung und mechanische Unkrautbekämpfung auf den Flächen des Lehr- und Versuchsguts Köllitsch demonstriert und erprobt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Fachkunde EU-Teilnahmewettbewerb
a) mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- und Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
b) Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. eingesetzter Unterauftragnehmer
c) Beschreibung der notwendigen technischen Ausrüstung:
- funktionsfähige Schwarmsteuerungs- und Bediensoftware
- funktionierende Sicherheitseinrichtungen zur Unfallvermeidung, insbesondere in Verbindung mit autonomen Fahren und Schwarmsteuerung
- autonomes Agieren der Einheiten (Umfelderkennung)
- die Software ist Dritten zugänglich (open source)
- Das System besitzt die Fähigkeit für "shared autonomy". Das bedeutet, dass der Bediener Teil des Schwarms ist, das System aber auch vollautonom agieren kann.
- Integration bestehender aktueller Traktoren, unabhängig vom Hersteller, als Zugfahrzeuge/Antriebseinheit in den Schwarm und die Arbeitserledigung und Ausnutzung standardisierter Schnittstellen (z.B. ISOBUS)
- einfache Integration des Schwarms in bestehende Soft- (zum Besipiel Farmmanagement- und Informationssysteme wie z.B. Next Farming, Agraroffice) und Hardwarestrukturen (zum Beispiel 4G und 5G Kommunikationsinfrastruktur, Maschinenausstattung, standardisierte Koppelpunkte landwirtschaftlicher Arbeitsgeräte)
- Schwarmteilnehmer (Einzeleinheiten) können unterschiedliche Aufgaben zur gleichen Zeit auf einem Schlag übernehmen, z.B. Bodenbearbeitung und Aussat
- Einsatz des Systems für viele unterschiedliche Aufgaben (mindestens Bodenbearbeitung und Pflanzenschutz) innerhalb der üblichen landwirtschaftlichen Prozesskette im Pflanzenbau (Geräteträger) möglich.
- marktverfügbare Werkzeuge, zur Verwendung in den landwirtschaftlichen Prozessketten des Pflanzenbaus, von Drittanbietern, lassen sich über eine einheitliche, eventuell noch zu standardisierende Kopplung integrieren
- elektrischer Antrieb mit dem Ziel der Vollelektrifizirung. Aufgrund der aktuellen technischen Voraussetzungen ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Stromerzeugung (z.B. dieselelektrisch) auf der einheit möglich
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363