Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude „Erweiterung Haus 7, 2. BA mit Strahlentherapie und Innerer Medizin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinik-leipzig.de
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-fellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude „Erweiterung Haus 7, 2. BA mit Strahlentherapie und Innerer Medizin
Zur Umsetzung der baulichen Entwicklungsplanung 2025 plant das UKL, das 2018 in Betrieb genommene Haus 7 (universitäres Krebszentrum) um einen 2. BA zu erweitern. Darin sollen 8.600 m² NUF u.a. für Strahlentherapie, Ambulanzen und 120 Betten untergebracht werden.
Der Kostenrahmen KG 200-700 beträgt 77 Mio. € brutto zzgl. der Kosten für zwei neu zu beschaffende Linearbeschleuniger (ca. 7 Mio. € brutto) und der Umsetzungskosten für zwei umzusetzende Linearbeschleuniger. Optional ist ggfs. noch ein weiterer Linearbeschleuniger vorzusehen.
Planungsbeginn: 05/2022 Baubeginn: 2023 Fertigstellung: 2026
Leipzig
Leistungen der Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Freianlagenplanung für den Gebäudeumgriff zu beauftragen, sofern keine hohen landschaftsplanerischen Anforderungen bestehen.
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung und funktionaler Anforderungen kann sich die Ausführung verzögern.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 4 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers anhand der eingereichten Referenzprojekte bezüglich der funktionalen Anforderungen (50 % Gewichtung), der bautechnischen und gestalterischen Anforderungen (50 % Gewichtung). Ist keine Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vom Planer des Hauses 7.1 wurde zur Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten und der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes eine Machbarkeitsstudie erstellt, die den für die 2. Verfahrensstufe ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter zu wesentlichen Punkten Stellung nehmen (Zuschlagskriterium 1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für den Projektleiter und den Objektüberwacher:
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für das VgV-Verfahren muss der Bewerber den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie erklären, dass er im Auftragsfall eine entsprechende objektbezogene Versicherung abschließen wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen; darüber hinaus muss die Gemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle eine die gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft im verlangten Umfang deckende, objektbezogene Versicherung abschließen wird.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021;
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils mindestens 15 Architekten/Ingenieure;
Es sind insgesamt bis zu drei vergleichbare Krankenhaus-Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, zu benennen. Für die Beurteilung der Eignung des Bieters im Auswahlgremium benötigt der Auftraggeber eine zusammenfassende Darstellung jedes Referenzprojektes als pdf-Datei oder power point Präsentation:
- kurze Baubeschreibung
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte der Baumaßnahme sowie einen Lageplan, der die Einordnung in den gesamten Gebäudebestand der Liegenschaft zeigt
- Fotos vor Baubeginn und nach Fertigstellung
- Projektgröße wie m² NUF, m² BGF, Baukosten bis zur 1. Stelle der DIN 276 (200, 300 usw.)
- Übersicht der wesentlichen betroffenen Funktionsstellen nach DIN 13080 und Angabe der NUF
Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros und des vorgesehenen Projektleiters, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Akutkrankenhaus (keine Reha-Klinik o.ä.);
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 • Investitionskosten >= 40 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Planungsleistung Objektplanung Gebäude mindestens LP 2-8 wurden erbracht, die LP 8 Objektüberwachung im vollen Umfang des HOAI-Leistungsbildes, nicht nur „Künstlerische Oberleitung“. Sollte die Leistung in einer Bietergemeinschaft oder Teile der Leistungen wie z.B. LP 8 mit einem Subunternehmer erbracht worden sein, muss sich diese Bietergemeinschaft bzw. der Subunternehmer auch für das UKL-Projekt Haus 7 2. BA bewerben.
• die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben;
• Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
• Zusätzlich sind Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters beim Umgang mit Fördermitteln und der Erstellung eines Verwendungsnachweises erforderlich. Das kann mit dem vorstehenden Referenzprojekt „Mindeststandard“ oder aber mit einem beliebigen anderen Projekt, bei dem die Investitionskosten >= 40 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276) betrugen, nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss im Zeitraum zwischen dem 01.1.2016 und dem 30.09.2021 beim Zuwendungsgeber eingereicht worden sein und der vorgesehene Projektleiter muss dazu die maßgebliche Zuarbeit geleistet haben bzw. ihn selbst erstellt haben.
Es ist möglich, zwei Referenzprojekte für die Erfüllung des Mindeststandards zu benennen, falls der vorgesehene Projektleiter nicht in dieser Funktion im Referenzprojekt des Büros tätig war. Das Referenzprojekt des Projektleiters kann auch aus der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen stammen.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Los 1 Obj.pl. Dienstag, 9. November 2021 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Freitag, 10. Dezember 2021 10 Uhr Auswertung Stufe 1 Dienstag, 21. Dezember 2021 Auswahlgremium Stufe 1 Los 1 Obj.pl. Donnerstag, 20. Januar 2022 Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Freitag, 21. Januar 2022 Erstangebot einreichen Freitag, 4. März 2022 10 Uhr Vergabeverhandlung 09./10.03.22 finales Angebot einreichen Dienstag, 15. März 2022 10 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe am Mittwoch, 16. März 2022 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Hinweis zur Bereitstellung von Unterlagen in der ersten Verfahrensstufe Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.