Beratungsleistung, ITK-Planerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung, ITK-Planerleistung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertragspartner zu finden, der für die Beratung von Dataport zu allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) incl. Sicherheitsstrategien eingesetzt werden kann. Dabei kann sich die Beratung auch auf technische, rechtliche, betriebswirtschaftliche und strategische Fragestellungen beziehen. Der Vertragspartner muss die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent in Form von Personaldienstleistung zur Verfügung stellen können.
Dataport Standorte
Gegenstand der Vergabe ist die Beratung von Dataport zu allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) incl. Sicherheitsstrategien. Die erforderliche Beratungs- und Unterstützungsleistung erstreckt sich über das gesamte technische, konzeptionelle und rechtliche Themenfeld der Informations- und Telekommunikationsbranche wie Unified Communication, Internet of Things, mobile Kommunikation, sowie spezielle Themen wie PMR und BOS-Digitalfunk und umfasst sowohl theoretische Ausarbeitungen, wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Studien und Expertisen, als auch operative Unterstützungsleistung bei Beschaffungs- und Implementierungsprozessen. Zudem ist, für die Beratung in Entscheidungsprozessen, juristische Expertise und Erfahrung im ITK-Umfeld erforderlich.
Die Beratungsleistung ist auch bei wechselndem Auftragsvolumen zu gewährleisten. Der Vertragspartner muss die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent in Form von Personaldienstleistung zur Verfügung stellen können.
Um das Ziel der Ausschreibung zu erreichen, bedarf es insbesondere eines interdisziplinären Ansatzes hinsichtlich der Kenntnisse verschiedener Beratungsleistungen und Technologien und der dafür erforderlichen, qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich ITK-Beratung als Gesamtkoordinator, Strategieberater, Projektexperten und Planer/Berater. Dazu muss das entsprechend qualifizierte Personal flexibel abrufbar sein, um die anstehenden Aufgaben im Sinne der Zufriedenheit der Auftraggeber von Dataport, in angemessener Frist und in hinreichender Qualität zu erledigen.
Die Bewertungsmethode für die Angebot richtet sich nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB VI.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Auswahl geeigneter Bewerber nach den in Teil A-Teilnahmeunterlage vorgegebenen Kriterien werden die erfolgreichen Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Danach ist der Fortgang des Vergabeverfahrens vorläufig wie folgt geplant:
1. Erstangebote
Die Erstangebote werden für die Durchführung eines im Anschluss an die Abgabe der Angebote stattfindenden Bietergesprächs ausgewertet. Auf die Erstangebote wird kein Zuschlag erteilt.
2. Bietergespräche und Folgeangebote
Nach Durchführung der Bietergespräche werden ggf. die Vergabeunterlagen angepasst und die Bieter zur Abgabe eines Folgeangebots gegebenenfalls aber auch bereits eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
3. Verhandlungsgespräche und endgültiges Angebot
Nach Einreichung der Folgeangebote erfolgen ggf. erneute Verhandlungsgespräche. Im Anschluss daran werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, werden die Bieter vor Abgabe eines endgültigen Angebots zur Abgabe von weiteren Folgeangeboten aufgefordert und/oder zu weiteren Verhandlungsrunden eingeladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistung, ITK-Planerleistung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- /Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes / des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Angebot auf Grundlageunvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Fragebezieht (z.B. Teil A - Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.