Straßenüberführung Bahnhof Reinfeld (Holstein)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld (Holstein)
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-reinfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenüberführung Bahnhof Reinfeld (Holstein)
Die Stadt Reinfeld (Holstein) erteilt einen Bauuftrag für den Neubau einer Straßenüberführung der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck in Reinfeld (Holstein). Die neue Straßenüberführung soll in der Nähe des Bahnhofs Reinfeld (Holstein) über zwei elektrifizierte Gleise führen.
Reinfeld (Holstein)
Die Stadt Reinfeld beabsichtigt die Errichtung eines Brückenbauwerks zwischen Bahnkilometer 15,6 und 15,7 der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. In diesem Zusammenhang ist der heute unbenannte Abschnitt der Straße zwischen dem Kreisverkehrsplatz Mahlmannstraße / Bahnhofstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Bischofsteicher Weg bis zum Brückenbauwerk der neuen Verkehrssituation anzupassen und dementsprechend auszubauen. Der Abschnitt zwischen dem Brückenbauwerk und der Einmündung Feldstraße / Holländerkoppel ist neu herzustellen.
Die Bauleistungen umfassen:
- 7-Feld-Spannbetonbrücke mit Koppelfugen, ca. 2.805 m2 Brückenfläche, flach gegründet unter Einhaltung der bahnseitig vorgegebenen Sperrpausen und Randbedingungen
- Baugrubenverbauten/Gleislängsverbauten, z.T. ausgesteift
- Stützwandrampe aus Stahlbetonwinkelstützen (Länge ca. 50 m) (Brückenanrampung Nordwest),
- Dammbauwerk (Länge ca. 50 m) (Brückenanrampung Südost),
- Rück- und Neubau Lärmschutzwände der DB AG
- Straßenbau inkl. Kreisverkehrsplatz, Straßenbeleuchtung, Bahnhofsvorplatz, Fahrradabstellanlage, Straßenentwässerung, Bepflanzung
- Verkehrsführung / Verkehrssicherung während der Bauzeit
- Ausführungs- und Werksplanung, Vermessung, Bestandsunterlagen
Die Bauleistungen sind innerhalb von 38 Monaten fertig zu stellen und umfassen ca.:
8.500 m3 Bodenausbau 9.100 m3 Bodeneinbau 5.600 m2 Deckschichten aus Asphalt/Pflaster/Platten (ohne Brückenbauwerk) inkl. Trag- und Frostschutz- sowie Binderschichten und Bordanlagen, Markierung und Beschilderung 650 m3 Stahlbeton Brückengründung 580 m3 Stahlbeton Brückenunterbauten 2.300 m3 Spannbeton Brückenüberbau 410 m3 Stahlbeton Kappen/Gesimse Überbau 16 Stück Kalottenlager 25 m Fahrbahnübergangskonstruktionen 2.800 m2 Abdichtung Überbau inkl. Schutz- und Deckschichten 450 m Füllstabgeländer aus Stahl auf Brückenbauwerk 46 m Berührungsschutz auf Brückenbauwerk 100 m Füllstabgeländer aus Stahl auf Stützwände 350 m3 Stahlbeton Winkelstützwände 60 m2 Rück- und Neubau Lärmschutzwand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A;
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e Abs. 4 VOB/A;
— Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A;
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung — Registereintragungen — Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit erforderlich).
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der oben genannten Internetseite bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Mindestjahresumsatz von 10 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindestjahresumsatz von 10 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der oben genannten Internetseite bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
1. Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen bei Neu- oder Ersatzneubauten von Straßen- oder Bahnbrücken: Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme) und müssen einen Auftragswert von zumindest 2,5 Mio. Euro (netto) gehabt haben. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten von Straßen- oder Bahnbrücken, wenn es sich um Spannbetonbrücken, Mehrfeldbrücken oder Brücken über mindestens zwei elektrifizierte Gleise handelt. Zu bezeichnen ist die Leistung, der Auftragswert des auf den Bewerber entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber.
2. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Arbeitskräfte. Anzugeben sind die technischen Fachkräfte (bauleitendes Personal) mit beruflicher Qualifikation, die für die Durchführung / Erbringung der Leistungen vorgesehen sind.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Geräte und der weiteren erforderlichen technischen Ausrüstung.
Mindestens drei Referenzprojekte nach Nr. 1. Dabei muss nicht jedes Referenzprojekt alle drei Kriterien zur Vergleichbarkeit (Spannbetonbrücke, Mehrfeldbrücke, Brücke über mindestens zwei elektrifizierte Gleise) erfüllen. Es reicht vielmehr aus, wenn für jedes dieser drei Kriterien zwei Referenzen nachgewiesen werden. Folglich können auch mehr als drei Referenzprojekte genannt werden, um die Mindeststandards zu erfüllen. Die übrigen Referenzanforderungen (Neu- oder Ersatzneubau einer Straßen- oder Bahnbrücke, Auftragswert, Ausführungszeitraum) sind bei allen Referenzen einzuhalten. Da die Referenzen nach Nr. 1 auftragsbezogene, spezifische Anforderungen aufweisen, reicht eine Präqualifikation insoweit nicht. Der entsprechende Nachweis zu den Referenzen ist von allen Bewerbern durch die Abgabe einer Referenzliste zu führen. Dies gilt also auch für präqualifizierte Bewerber.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzte Teilnahmefrist aufgrund Dringlichkeit (§§ 10b Abs. 5, 10c Abs. 1 VOB/A EU). Die Dringlichkeit beruht auf den vorgegebenen Sperrpausen, die bei der Bauausführung zeitlich zu beachten sind, und dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf des Vergabeverfahrens. Zudem musste die vorherige Ausschreibung mit weitgehend identischer Bekanntmachung vom 28.09.2021 (2021/S 188-487966) aufgehoben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.