Anbindung an die Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 16/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Beschaffung von Komponenten / Produkten und weiteren Leistungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur der gematik GmbH unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Campus / Gelände des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Beschaffung von Komponenten / Produkten und weiteren Leistungen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur der gematik GmbH unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen das Folgende:
- Kauf / Lieferung von Konnektoren als Rechenzentrumskonnektoren, von mobilen und stationären Kartenterminals sowie die Erbringung diesbezüglicher Instandhaltungsleistungen
- Lieferung / Überlassung einer Managementsoftware für die Rechenzentrumskonnektoren, eines VPN-Zugangsdienstes sowie die Erbringung diesbezüglicher Pflegeleistungen
- Unterstützung / Hilfestellung im Rahmen / bei der Installation der Rechenzentrumskonnektoren sowie bei deren Konfiguration im Hinblick auf die Gegebenheiten des Auftraggebers (Einführungsunterstützung)
- Unterstützung / Hilfestellung im Rahmen / bei der Integration von stationären und mobilen Kartenterminals in die Systemstruktur des Auftraggebers (Einführungsunterstützung)
- Unterstützung / Hilfestellung im Rahmen / bei der Einrichtung des VPN-Zugangsdienstes für alle zu beschaffenden Geräte beim Auftraggeber (Einführungsunterstützung)
- Administratorenschulungen
- Projektleitungsunterstützung.
Rahmenvertrag über die Lieferung der in der Anlage 02 - Leistungsverzeichnis und Preiszusammenstellung spezifizierten Konnektoren als Rechenzentrumskonnektoren sowie mobilen und stationären Kartenterminals auf der Basis der Ausschreibungskonditionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende zugeht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerung keinen Anspruch. (Verlängerungsoption)
- weitere / zusätzliche Einführungsunterstützung
- weitere / zusätzliche Administratorenschulung
- weitere / zusätzliche Projektleitungsunterstützung
- zusätzliche Beratung Telematikinfrastruktur
.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRL02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten
Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/