Objektplanung Neubau Multifunktionsgebäude Nordanlage Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 110.02-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lesg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Multifunktionsgebäude Nordanlage Leipzig
Objektplanung Gebäude
Leipzig
Die Stadt Leipzig plant auf dem Grundstück Nordanlage Leipzig Sportforum, Am Sportforum 5, 04105 Leipzig, (Teilfläche Flst 2638, Gem. Leipzig) den Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Bereich der Rundlaufbahn.
Der neue Hallenkörper der Multifunktionshalle soll über eine Nutzungslänge von mindestens 130m und einer Breite von ca. 15m verfügen, um ein spezifisches Training im Sprint/Hürden- und Laufbereich zu ermöglichen. Weiterhin sind dringend notwendig die Kapazitäten der Sanitärbereiche und Funktionsräume auf der Nordanlage zu erweitern und in die Planung der Multifunktionshalle aufzunehmen.
Im Zuge des Neubaus soll das bisher genutzte Gebäude (alte Laufhalle) abgebrochen und als Pflanzfläche renaturiert werden.
Die Vorbereitung, Planung und Umsetzung soll durch die LESG mbH als Bauherrenvertreter gesteuert werden.
Objektplanung Gebäude HOAI §34, LPH 1-4 und Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm unter Einarbeitung der Beiträge der Fachingenieure für eine geplante GU-Vergabe. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Vergabeform ändert und gewerkeweise ausschreibt auch die LPH 5-8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst pauschal nur für die Leistungsphasen 1-4 HOAI als Festpreis.
Aufgabe der ausgewählten sechs Bewerber ist die Entwicklung einer Baumassenstudie zur Unterbringung der Nutzfläche von ca. 3.134 m² NUF entsprechend dem beigefügten Raumprogramm und zur städtebaulichen Einordnung inkl. Fassadengestaltung in einem Baukörper in Form einer Konzeptidee. Diese außerhalb der HOAI angesiedelte Leistung wird pauschal mit 3000,00 € netto je Teilnehmer vergütet. Im Auftragsfall wird die Vergütung mit dem Honorar verrechnet.
Alle weiteren Anforderungen, siehe Auslobung zum VgV Verfahren.
Planungsbeginn: 04/ 2022, Einreichung Bauantrag: 09/ 2022, Baubeginn: 08/ 2023, Fertigstellung: 02/ 2025
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-4 und Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm unter Einarbeitung der Beiträge der Fachingenieure für eine geplante GU-Vergabe. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Vergabeform ändert und gewerkeweise ausschreibt, können auch die Leistungsphasen 5-8 beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 HOAI pauschal als Festpreis.
Der Auftraggeber will mit 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Formblatt für den Bewerber geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
-technische Leistungsfähigkeit mit max.63 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Mindestbedingungen siehe Formblatt für Bewerber zum Teilnahmewettbewerb
Zuschlagskriterien siehe Auslobung zum VgV-Verfahren 2-Verfahrensstufe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Architekt" oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
-Name
-Berufsstand und akad. Grad
-Datum Studienabschluss
III.1.1.2)keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
III.1.1.3)falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
III.1.2.1Versicherung
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
III.1.2.2Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung (beide Kategorien): Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
III.1.2.3 Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
III.1.2.4 Anzahl des fest angestellten Personals
in den Jahren 2018 bis 2020
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2018 bis 2020 jeweils mindestens 2 Architekten/Ingenieure
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sollen insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zur Bewerbung.
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros für einen öffentlichen Auftraggeber, das nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurde. Bei dem Bauvorhaben müssen die Planungsleistungen mindestens LP 2-4 erbracht worden sein. Ein Referenzprojekt muss dem Sportbereich zu zurechnen sein.
Es muss ein Referenzschreiben vorliegen, das die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine ausdrücklich bestätigt. Ersatzweise kann eine Eigenerklärung mit plausibler Begründung für das Fehlen des Referenzschreibens unter Nennung eines Ansprechpartners auf Auftraggeberseite, der die Angaben bestätigt, abgegeben werden.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 03.11.2021
Ende Bewerbungsfrist 03.12.2021 14:00 Uhr
mit Einreichung der Teilnahmeanträge auf evergabe-sachsen.de
Einladung Bewerber 17.12.2021
Einreichung der Konzeptidee 11.02.2022 10: Uhr
Vergabeverhandlung 14.03.2022
Information über beabsichtigte Vergabe 21.03.2022
Planungsbeginn: April 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.