Einrichtung und Betreibung eines Wertstoffhofes im Stadtbezirk Loschwitz bzw. der Ortschaft Schönfeld-Weißig Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-672-00004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betreibung eines Wertstoffhofes im Stadtbezirk Loschwitz bzw. der Ortschaft Schönfeld-Weißig
Einrichtung und Betreibung eines Wertstoffhofes im Stadtbezirk Loschwitz bzw. in der Ortschaft Schönfeld-Weißig der Landeshauptstadt Dresden vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 mit optionaler Verlängerung um zweimal ein Jahr bis zum 30. Juni 2025 bzw. 30. Juni 2026
Landeshauptstadt Dresden - Stadtbezirk Loschwitz bzw. Ortschaft Schönfeld-Weißig
Betreiberentgelt für 48 Monate;
Mengenangaben für 4 Jahre (48 Monate):
Transport von ca. 1.400 t Sperrmüll,
Transport von ca. 800 t Altholz (A III),
Transport von ca. 180 t Kunststoffabfall,
Transport von ca. 548 t Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die Leistung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein Jahr, sofern nicht AG oder AN bis zum 30. Juni 2023 bzw. 30. Juni 2024 erklären, dass sie die Verlängerungsoption nicht in Anspruch nehmen wollen. Die maxiale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen und ggf. Selbstreinigung (§§ 123, 124, 125 GWB);
2. Eigenerklärung ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung;
3. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
4. Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister, ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht
1. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung zum Bestand einer Umwelt- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden und über 300.000 € für Vermögensschäden oder eine entsprechende Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, im Zuschlagsfall eine derartige Versicherung mit dem AN abzuschließen
1. Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Geräte und maschinelle Einrichtung;
2. Mindestens eine Referenz, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist aus den letzten drei Jahren, mit Angabe der erbrachten Leistung, des Auftragswertes, der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr.;
3. Eigenerklärung über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen;
4. Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung durch Vorlage des aktuellen Zertifikates oder eines gleichwertigen Nachweises;
5. Eigenerklärung zur Qualifikation des Annahmepersonals nach TRGS 520 (Nachweis bis spätestens 30. Juni 2022)
6. Eigenerklärung zu den vorgesehenen Fahrzeugen zum Transport der Abfälle bzgl. den EURO-Normen (mindestens Euro-5-Norm)
7. Zur Verwertung von Eisen- und Nichteisenschrott sowie großen Pappen/Kartonagen sind im Angebot entsprechende Anlagen zu benennen. Mit dem Angebot sind außerdem Annahmeerklärungen der Anlagenbetreiber über die zu entsorgenden Abfallmengen und Zertifikate über Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Nachweise für die Verwertungsanlagen beizubringen.
8. Für die Containerbereitstellung und Entsorgung der Alttextilien ist im Angebot eine entsprechende Firma/soziale Institution zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Annahmeerklärung des Abnehmers beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort MÜSSEN auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland