Erarbeitung und Erprobung von Handlungsempfehlungen für einen definierten Gesundheitsstatus bei Kälbern in sächsischen Referenzbetrieben Referenznummer der Bekanntmachung: 74-Z451/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung und Erprobung von Handlungsempfehlungen für einen definierten Gesundheitsstatus bei Kälbern in sächsischen Referenzbetrieben
Erarbeitung und Erprobung von Handlungsempfehlungen für einen definierten Gesundheitsstatus bei Kälbern in sächsischen Referenzbetrieben
Sachsen
Im Projekt sollen die Möglichkeiten zur Reduzierung der Kälbersterblichkeit sowie zur Verbesserung der Herdengesundheit der späteren Milchrinder bei vermindertem Arzneimitteleinsatz sollen in sächsischen Demonstrationsbetrieben geprüft werden. Dafür sollen die Kriterien für einen höchstmöglichen Kälbergesundheitsstatus erarbeitet und die Machbarkeit in der Kälber- und Jungrinderaufzucht geprüft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister
- Ausgefülltes Formular Fachkunde
- Nachweis erweiterte Kenntnisse im Bereich der Rinder- und speziell der
Kälberhaltung
- Einrichtung mit tiermedizinischer und nutztierwissenschaftlicher Forschung
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte einschlägige Leistungen der letzten drei Jahren in Form einer Liste. Beizufügen sind zu jeder Referenz die
entsprechenden veröffentlichten wissenschaftlichen Beiträge, Hochschulschriften, Zeitschriftenartikel. Mindestens eine Referenz muss sich jeweils auf den Bereich
Tierhygiene und auf den Bereich Tierseuchen beziehen
- Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen; Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe
vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. eingesetzter Unterauftragnehmer (Tierarzt,
Landwirt und Laborant), ein Hochschulabschluss im Bereich Veterinärmedizin wird
vorausgesetzt
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Ausgefülltes Formular Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Datenschutz- und Datensicherungskonzept
- Ausgefüllter Auftragsverarbeitungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363