Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-08 SK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen
Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen
Sachsen
Mit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister gebunden werden, die für die Abrufberechtigten Beratungsleistungen zu den folgend aufgeführten Themengebieten erbringen: a) Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie für IT und E-Government und des Masterplans Digitale Verwaltung b) Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Bereich IT und E-Government, u.a. des Onlinezugangsgesetzes, des Sächsischen E-Government Gesetzes, des Barrierefreie-Websites-Gesetzes c) CIO-Organisation d) strategisches Architekturmanagement und Technologieeinsatz, e) IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, f) Anforderungserhebung, Konzeption, Entwicklung, Auswahl sowie Aufbau und Betrieb von IT-Systemen und IT-Fachverfahren g) Einsatz von E-Government-Basiskomponenten bei komplexen Anforderungen Abrufberechtigt werden sein: • die Sächsische Staatskanzlei Abteilung 4 Digitalisierung der Verwaltung (SK 4) und Stabsstelle Landesweite Organisationsplanung, Personalstrategie, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau (SK SOPV) • das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) mit Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) und Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) • das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) mit Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) und Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) • das Sächsische Staatsministerium der Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) • das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) • das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit Sächsischem Oberbergamt (OBA) und Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) • der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Verlängerungsoption:
Die Verträge können durch den Auftraggeber optional um 12 Monate verlängert werden.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer bis drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de