Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den Schleswig-Holstein – Tarif Referenznummer der Bekanntmachung: ENOTICES-LVS/2021-086614
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den Schleswig-Holstein – Tarif
Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung einer ganzheitlichen und zukunftsorientierten Tarifstrategie. Dabei sollen die gegenwärtigen Fragestellungen (z. B. Aufwärtskomponente in Richtung Multimodalität, e-Tarife) und Herausforderungen an den SH-Tarif bewertet und bearbeitet werden. Bei der Erarbeitung des TEP soll zunächst ein Tarifanalyse-Gutachten erstellt werden, das Stärken und Schwächen des heutigen Tarifs sowie insbesondere Handlungsoptionen aufzeigt und Handlungsempfehlungen ausspricht. Der TEP soll als gemeinsame Strategie für alle beteiligten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen verbindlich sein. Aus Sicht des Auftraggebers ist es deshalb entscheidend, den TEP zusammen mit diesen Akteuren in einem gemeinsamen Prozess zu entwickeln und dabei Herausforderungen und Wünsche an den Tarif, insbesondere politische Forderungen und Erwartungen, zu antizipieren.
Kiel, Schleswig-Holstein
Mit dem Schleswig-Holstein-Tarif besteht seit dem Jahr 2002 ein einheitlicher Landestarif für
Busse und Bahnen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Der SH-Tarif wurde in mehreren Stufen zuerst als reiner SPNV-Tarif eingeführt und ab 2005 auch auf den Busverkehr ausge-weitet. Der SH-Tarif gilt jetzt in allen Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Eine grundlegende Tarifüberarbeitung gab es seit der Einführung des SH-Tarifs jedoch nicht.
An unterschiedlichen Stellen bestehen Inkonsistenzen im SH-Tarif, die dazu führen, dass der
SH-Tarif von Fahrgästen unterlaufen und/oder als ungerecht bzw. komplex und damit als
schwer verständlich bzw. nicht transparent wahrgenommen wird. Zum Beispiel haben ver-gleichbare Produkte in den Regionen verschiedene Merkmale und/oder gelten nur für ausge-wählte Verkehrsmittel. Die Unterschiede, Ausnahmen und Regelungen erschweren die Ver-marktung des Tarifs und seiner Tarifprodukte und zahlen insgesamt negativ auf den Verbund ein.
April 2021 wurde das neue JobTicket eingeführt, welches die Stärken des Firmenabos wei-terentwickelt und neue Potentiale im Pendlermarkt ausschöpfen soll. Eine strategische
ganzheitliche Planung, welche Tarifprodukte am Fahrgastmarkt erfolgreich etabliert werden
können und gleichzeitig auf die gemeinsamen politischen Ziele einzahlen, fand bislang nicht
statt.
In der gegenwärtigen politischen Diskussion werden verstärkt aus sozialen- und/ oder klima-politischen und anderen Erwägungen Forderungen an den Tarif gestellt. Diese begrenzen sich in der Regel auf einzelne Gebietskörperschaften und/oder bestimmte Nutzergruppen und be-rücksichtigen damit den gemeinsamen Verbundtarif nicht. Aus sozialpolitischen Erwägungen kann es z. B. sinnvoll sein, bestimmten Nutzergruppen ein günstiges Ticket anzubieten. Um klimapolitische Ziele zu erreichen – also das Vermeiden von MIV-Fahrten – ist es sinnvoll, das Angebot insgesamt (Fahrplan und Tarif) so zu gestalten und zu bewerben, dass es als gute Al-ternative wahrgenommen wird.
Um den Wünschen zu begegnen, haben Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen das Ta-rifangebot in den vergangenen Jahren durch einzelne Maßnahmen weiterentwickelt.
Voraussichtlich ab Anfang 2022 wird das technische Hintergrundsystem des SH-Tarifs auf den neuen „SH-Tarif 2.0“ umgestellt. Mit dem neuen System können sowohl Preise auf ein-zelnen Relationen z.B. an Nachfrage und Angebot angepasst werden; gleichzeitig ist es aber auch möglich, die bisherigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Sortimenten (Preisablei-tung) aufzuheben. Die neuen technischen Möglichkeiten ermöglichen also mehr Flexibilität bei der Preissetzung, bedingen daher aber auch eine Einigung auf gemeinsame Regeln, wel-cher Akteur wie in den Tarif eingreifen und z.B. Preisfestlegungen treffen kann.
Um die oben beschriebenen Aufgaben und Herausforderungen anzugehen, wurde bei der NAH.SH das Projekt Tarifentwicklungsplan (TEP) aufgesetzt. Mit dem Tarifentwicklungsplan (TEP) soll eine ganzheitliche zukunftsorientiere Weiterentwicklung des SH-Tarifs angestoßen werden. Dabei sollen die gegenwärtigen Fragestellungen (z. B. Aufwärtskomponente in Rich-tung Multimodalität, e-Tarife) und Herausforderungen an den SH-Tarif bewertet und bearbei-tet werden. Bei der Erarbeitung des TEP soll zunächst ein Tarifanalyse-Gutachten erstellt werden, das Stärken und Schwächen sowie insbesondere Handlungsoptionen aufzeigt und Handlungsempfehlungen ausspricht. Hieraus soll eine Tarifentwicklungsstrategie für die Zukunft des SH-Tarifs entwickelt werden.
Der Tarifentwicklungsplan bündelt die gemeinsamen tariflich-fachlichen Ziele, tariflich-fachlichen Leitplanken und tariflich-fachlichen Maßnahmen in einem schriftlichen Bericht, welcher in den Gremien des SH-Tarifs beschlossen wird. Der TEP dient dann als Wegweiser und Richtlinie, an dem sich alle künftigen tariflichen Einzelmaßnahmen (z. B. Tarifentschei-dungen, Tarifgenehmigungen, Vergaben) bei der Weiterentwicklung des SH-Tarifs zu orientieren haben.
Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Leistungen des Auftragnehmers abzurufen. Diese bestehen unter Anderem in zusätzlichen Terminen wie Workshops, Gremien etc. sowie zusätzlichen, noch nicht zu benennenden Leistungen mit Bezug zum Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung eines Tarifentwicklungsplans für den SH-Tarif
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://civity.de/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html