Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und Landesunterkunft Neumünster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und Landesunterkunft Neumünster
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u. a. in 24539 Neumünster, Haart 148 eine Erstaufnahmeeinrichtung und Landesunterkunft als Kompetenzzentrum „Ankunft, Verteilung und Rückkehr“. Die Unterkunft soll im Regelfall bis zu 650 Bewohner:innen beherbergen. Das LaZuF wird als zuständige Zuwanderungsbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Personal vertreten sein. Die Bewohner:innen werden von einem Betreuungsverband/einem Unternehmen beraten und betreut werden. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein Wachdienst ist rund um die Uhr vor Ort.
Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis), dessen Aufgaben nachfolgend beschrieben werden.
Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation die montags bis freitags tagsüber besetzt ist.
Neumünster
Bei der Gestaltung der medizinischen Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung sind zu entwickeln und umzusetzen.
Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeiter:innen eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen, ggfs. medizinischen Nothilfebedarf, Rettungswagen o. ä. rufen.
Die Bewohner:innen sollen vom Ärztlichen Dienst in der LUK Neumünster gemäß § 62 AsylG eingangsuntersucht werden.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und Landesunterkunft Neumünster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pogeez
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23911
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]