Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von Pumpenaggregaten und Lieferung von Ersatzteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 1816641-U19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E26194351
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von Pumpenaggregaten und Lieferung von Ersatzteilen
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Pumpenaggregaten der Hersteller KSB AG, Stübbe GmbH & Co. KG und Grundfos GmbH sowie Lieferung von Ersatzteilen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Instandhaltung (Inspektion, Wartung) von Pumpenaggregaten des Herstellers KSB AG sowie Lieferung von Ersatzteilen
07580 Ronneburg
07580 Zwirtzschen
07980 Berga/Elster
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 8 Stück Pumpenaggregaten sowie Lieferung von Ersatzteilen des Herstellers KSB AG am Standort Ronneburg der Wismut GmbH gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis Los 1
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.02.2022 bis 31.12.2022. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2022 zum 31.12.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2025
Instandhaltung (Inspektion, Wartung) von Pumpenaggregaten des Herstellers KSB AG sowie Lieferung von Ersatzteilen
07580 Ronneburg
07580 Zwirtzschen
07980 Berga/Elster
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 87 Stück Pumpenaggregaten des Herstellers KSB AG sowie Lieferung von Ersatzteilen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis Los 2
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.02.2022 bis 31.12.2022. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2022 zum 31.12.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2025
Instandhaltung (Inspektion, Wartung) von Pumpenaggregaten des Herstellers Stübbe GmbH & Co. KG sowie Lieferung von Ersatzteilen
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 13 Stück Pumpenaggregaten des Herstellers Stübbe GmbH & Co. KG sowie Lieferung von Ersatzteilen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis Los 3
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.02.2022 bis 31.12.2022. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2022 zum 31.12.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2025
Instandhaltung (Inspektion, Wartung) von Pumpenaggregaten des Herstellers Grundfos GmbH sowie Lieferung von Ersatzteilen
07580 Ronneburg
07580 Zwirtzschen
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 34 Stück Pumpenaggregaten des Herstellers Grundfos GmbH und 1 Stück Hydro MPC-E3 CRIE 15-4 U2 Spec, Druckerhöhungsstation WBA Ronneburg, sowie Lieferung von Ersatzteilen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis Los 4
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.02.2022 bis 31.12.2022. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2022 zum 31.12.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Nachweis als autorisierte Fachwerkstatt oder Nachweis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Pumpenhersteller des entsprechenden Pumpenaggregates
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.