SW Steinburg - Zählerturnuswechsel 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2442/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
SW Steinburg - Zählerturnuswechsel 2022-2025
Im Netzgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH, Stadtwerke Glückstadt GmbH der Stadtwerke Wilster sind Wasserzähler in den Jahren 2022 bis 2025 bei Kunden nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH, Stadtwerke Glückstadt GmbH, Stadtwerke Wilster und der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind Gaszähler bei Kunden nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH, Stadtwerke Glückstadt GmbH, Stadtwerke Wilster und Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind Stromzähler bei Kunden nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH und Stadtwerke Glückstadt GmbH sind Fernwärmezähler bei Kunden nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Die geforderte Dienstleistung wird für ein Jahr, mit Optionen auf Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier Jahren vergeben. Für weitere Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) verwiesen.
Los 1: Netzgebiet Itzehoe
Im Netzgebiet der Stadtwerke Itzehoe GmbH sind Wasserzähler, Gaszähler, Stromzähler sowie Fernwärmezähler in den Jahren 2022 bis 2025 bei Kunden des Auftraggebers nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Die geforderte Dienstleistung wird zunächst für ein Jahr, mit Optionen auf Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier Jahren vergeben. Für weitere Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2 & 3) verwiesen.
Los 2: Netzgebiet Glückstadt
Im Netzgebiet der Stadtwerke Glückstadt GmbH sind Wasserzähler, Gaszähler, Stromzähler sowie Fernwärmezähler in den Jahren 2022 bis 2025 bei Kunden des Auftraggebers nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Die geforderte Dienstleistung wird zunächst für ein Jahr, mit Optionen auf Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier Jahren vergeben. Für weitere Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2 & 3) verwiesen.
Los 3: Netzgebiet Brunsbüttel & Netzgebiet Wilster
Im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind Gaszähler und Stromzähler in den Jahren 2022 bis 2025 bei Kunden des Auftraggebers nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Wilster GmbH sind Wasserzähler, Gaszähler und Stromzähler in den Jahren 2022 bis 2025 bei Kunden des Auftraggebers nach den eichrechtlichen Vorschriften auszutauschen.
Die geforderte Dienstleistung wird zunächst für ein Jahr, mit Optionen auf Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier Jahren vergeben. Für weitere Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2 & 3) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzgebiet Itzehoe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzgebiet Glückstadt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzgebiet Brunsbüttel & Netzgebiet Wilster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. sonstige Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR9TW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsantragen führt. Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."