Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://breitband-dithmarschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28
Betreibermodell (unter Inanspruchnahme der Bundesförderung sowie der Kofinanzierungs-Förderung des Landes seitens des BZVD) zur flächendeckenden Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVD noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur in separaten "weißen NGA-Flecken" im Zielgebiet (sog. Außenlieger der Ausbaugebiete 1-28) mit ca. 4382 Hausanschlüssen, Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben (Dienstleistungskonzession). Der Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 100 Mbit/s im Download im Rahmen des Netzes flächendeckend zuverlässig zu gewährleisten, wobei die Kundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen. Für gewerbliche und institutionelle Kunden muss auch eine symmetrische Anbindung mit 1 Gbit/s möglich sein.
Verbandsgebiet des BZVD. Näheres in den Vergabeunterlagen.
S. oben II.1.4) und Vergabeunterlagen. Die Investitionen werden (vorbehaltlich abweichender Vereinbarung) nicht ausgelöst (also das Projekt nicht durchgeführt), wenn eine vorab definierte Mindestanschlussquote ("Startquote") im Rahmen der Vorvermarktung nicht erreicht wird.
Es sind Verlängerungsoptionen vorgesehen (2 mal 5 Jahre zugunsten des BZVD). Leistungsänderungen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen sind möglich.
Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV. Wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform werden dort tw. VgV-Bezüge verwendet.
Die Angabe zum "geschätzten Gesamtwert" bezieht sich auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (geschätzte Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit).
Zur Laufzeit (II.2.7.): Vertragsende 31.12.2040, vorbehaltlich der Optionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien:
A) Wirksame Gründung;
B) Eintragung in Berufs-/Handelsregister;
C) Erlaubnis zur Berufsausübung;
D) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Verfahrensregeln"), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil;
PL2 Keine Straftaten;
PL3 Steuern und Abgaben;
PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht;
PL5 Keine Insolvenz o.Ä;
PL6 Keine schweren Verfehlungen;
PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu den Kriterien A-D und den ErklärungenPL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert.
Kriterien:
E) Haftpflichtversicherungsdeckung,
F) Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G) Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Verfahrensregeln"), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung;
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz);
WL 3 Erklärung zur Stabilität (kein Unternehmen in Schwierigkeiten) und Bankerklärung oder Rating.
Einzelheiten zu den Kriterien E-G und den Erklärungen WL1 bis WL3 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert.
H) Berufliche Erfahrung/Referenzen;
J) Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Verfahrensregeln"), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste Betrieb;
TL 2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise.
Einzelheiten zu den Kriterien H u. J sowie den Erklärungen TL1 u. TL2 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2016) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren.
Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (ab 2016).
Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Zu beachten sind insbesondere die Maßgaben des EU-Beihilferechts (NGA-Rahmenregelung) und Zuwendungsrechts (Bundesförderrichtlinie Breitband sowie Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie Land SH), insbes. die Gewährung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene.
Die Durchführung der Investitionen wird durch (Teil-)Rücktrittsrechte von einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht.
Zu diesen und weiteren Bedingungen vgl. die Vergabeunterlagen, insbes.: Entwurf Pacht- und Betreibervertrag sowie Leistungsbeschreibung u. Anlagen. Diese Dokumente unterliegen den Verhandlungen im Rahmen der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) geführt. Wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich.
Das Verfahren wird zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren).
Zunächst sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen zu stellen. Die Frist unter IV.2.2 bezieht sich auf diese Abgabe der Teilnahmeanträge.
Ein Formularsatz für den Teilnahmeantrag im Excel-Format steht auf der e-Vergabe-Plattform bei den Vergabeunterlagen bereit. Angebote sind erst nach Ende des Teilnahmewettbewerbs durch die hierzu aufgeforderten Bewerber einzureichen. Die dafür nötigen Unterlagen stehen zu Informationszwecken bereits jetzt auf der e-Vergabe-Plattform bereit.
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit 5 Bewerbern durchzuführen, falls eine hinreichende Zahl geeigneter Bewerbungen vorliegt. Liegen mehr Bewerbungen vor, so kann eine Begrenzung der Teilnehmerzahl nach § 13 Abs. 4 KonzVgV erfolgen. Die Auswahlkriterien hierfür sind in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5) festgelegt.
Die Kommunikation im Verfahren ist über die e-Vergabe-Plattform zu führen. Einzelheiten hierzu und zum Verfahren insgesamt sind den Vergabeunterlagen (Dokument: Verfahrensregeln) zu entnehmen.
Ein Kostenersatz oder Entgelt für die Beteiligung am Vergabeverfahren wird nicht gewährt.
Die Aufhebung des Verfahrens und Nichterteilung des Zuschlags bleiben gem. § 32 KonzVgV vorbehalten, insbes. mangels Wirtschaftlichkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Es kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine Nachprüfungsinstanz - entgegen dem Standpunkt des BZVD - eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Konzessionsvergaberechts nach § 149 Nr. 8 GWB annehmen würde.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.