FTZ Glaubitz Los 300-01 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-12.6.1.02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.org
Abschnitt II: Gegenstand
FTZ Glaubitz Los 300-01 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung umfaßt: Verkehrssicherung, ca. 20 Stk. Bautüren, ca. 1 Stk. Bautafel, ca. 3 Stk. Büro- und Sanitärcontainer, Geländevorbereitung /-sicherung, Straßensäuberung /Schneeberäumung.
Neuordnung Feuerwehrtechnisches Zentrum Glaubitz, Industriestraße E in 01612 Glaubitz, Baustelleneinrichtung mit Verkehrssicherung, ca. 20 Stk. Bautüren, ca. 1 Stk. Bautafel, ca. 3 Stk. Büro- und Sanitärcontainer, Geländevorbereitung /-sicherung und Straßensäuberung /Schneeberäumung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebenen Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige
Nachweise) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Es werden
Eigenerklärungen abverlangt, dass der Bewerber /die Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft oder der Eignungsleihgeber in das
Gewerbeoder Berufsregister (Handelsregister oder
Handwerksrolle bzw. Verzeichnis der Inhaber eines
zulassungsfreien Handwerks) oder ein vergleichbares Register
des Herkunftslandes eingetragen sind. Auf besonderes
Verlangen des Auftraggebers können diese Auszüge aus den
Gewerbe- oder Berufsregister oder vergleichbaren Register des
Herkunftslandes (in beglaubigter Übersetzung) nachgefordert
werden. Erforderliche Nachweise und Formblätter siehe
Auftragsunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftslandes mit dem Angebot vorgelegt werden.
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre mit Leistungen, die dem vorliegenden
Auftragsgegenstand vergleichbar sind durch den Bewerber/die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/den Eignungsleihgeber
vorzulegen. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme
weniger als 3 Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle
des Dreijahreszeitraums. Erforderliche Nachweise und
Formblätter siehe Auftragsunterlagen (Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots). Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftslandes mit dem Angebot vorgelegt werden.
Beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls
die dem Angebot beigefügte Eigenerklärung auszufüllen. Des
Weiteren ist in der Eigenerklärung zu Mitarbeitern bezüglich der
durchschnittlichen Anzahl festangestellter Sekretariat, Facharbeiter, Praktikanten und Hilfskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren Auskunft durch den
Bieter/die Bietergemeinschaft/den Eignungsleihgeber zu
geben. Es ist eine Liste mit mindestens 2 Referenzen des Bieters/
von Mitgliedern der Bietergemeinschaft /des
Eignungsleihgeber über erbrachte Leistungen, die mit den hier
zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. In
dieser Liste ist folgendes anzugeben: der Auftraggeber,
Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Ansprechpartner, die Art
der durchgeführten Leistungen, der Leistungszeitraum.
Erforderliche Nachweise und Formblätter siehe
Auftragsunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftslandes mit dem Angebot vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen
Nichtöffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters /
der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des
Eignungsleihgeber erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern
III. 1.1; III. 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III.
1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für
Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von
Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle
angebotenen Leistungen über einen einzigen
Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne
dass diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese
Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der
zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen sogenannter "Eignungsleihe".
Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für
Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen.
Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer
Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer
Bietergemeinschaft" einreichen. Hiernach muss erklärt
werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer
Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren
Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die
Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher
Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und
Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in
Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den
Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 6 Kalendertage vor Angabotsabgabefristin Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese
Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.