Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Großschirma Referenznummer der Bekanntmachung: TLF 09/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großschirma
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossschirma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Großschirma
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN 14530 Teil 21, Ausgabe 11-2019, unterteilt in 2 Lose:
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Eine gemeinsame Vergabe von Los 1 und 2 bleibt vorbehalten.
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Großschirma, DE
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN 14530 Teil 21, Ausgabe 11-2019
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
feuerwehrtechnische Beladung
Großschirma, DE
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN 14530 Teil 21, Ausgabe 11-2019
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters, eidesstattliche Erklärung des Mitgliedsstaates in dem der Bewerber ansässig ist,
Kopie der Gewerbean- oder -ummeldung wenn keine Eintragungspflicht in ein Berufs- oder Handelsregisters besteht
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind mit allen geforderten und aussagekräftigen Unterlagen/Nachweisen einzureichen (genaue Auflistung siehe Vergabeunterlagen). Dies betrifft auch den Nachweis der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten oder Alternativprodukten. Entsprechend § 56 Abs. 2 VgV erfolgt keine Nachforderung von Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.