Stromlieferung IKK classic (25/AD/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung IKK classic (25/AD/2021)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Belieferung der Stromabnahmestellen der Auftraggeberin mit elektrischer Energie. In den Anlagen 1a bis 1i und 2 zur Leistungsbeschreibung der Abnahmestellen Los 1 bis 9 sind die einzelnen Abnahmestellen numerisch aufgelistet. Der Auftragnehmer hat zusätzlich die Möglichkeit der Lieferung von 100-prozentigem Ökostrom vorzuhalten.
Aufgrund einer unvorhersehbaren Einstellung der Energiebelieferung des derzeitigen Auftragnehmers sieht sich die Auftraggeberin gezwungen, kurzfristig die Energiebelieferung neu auszuschreiben.
Stromlieferung - Los 1: Abnahmestellen der IKK Akademie in Hagen
Hagen
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 2: Abnahmestellen in der Region Baden-Württemberg
Ludwigsburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 3: Abnahmestellen in der Region Bayern
Augsburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 4: Abnahmestellen in der Region Hessen
Wiesbaden
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 5: Abnahmestellen in der Region Niedersachsen/Hamburg
Hamburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 6: Abnahmestellen in der Region Nordrhein
Viersen
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 7: Abnahmestellen in der Region Sachsen
Dresden
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 8: Abnahmestellen in der Region Thüringen
Erfurt
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 9: Abnahmestellen in der Region Westfalen-Lippe
Dortmund
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 1: Abnahmestellen der IKK Akademie in Hagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 2: Abnahmestellen in der Region Baden-Württemberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 3: Abnahmestellen in der Region Bayern
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 4: Abnahmestellen in der Region Hessen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 5: Abnahmestellen in der Region Niedersachsen/Hamburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 6: Abnahmestellen in der Region Nordrhein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 7: Abnahmestellen in der Region Sachsen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 8: Abnahmestellen in der Region Thüringen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung - Los 9: Abnahmestellen in der Region Westfalen-Lippe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt nun gemäß § 17 VgV i. V. m. § 14 Ab. 4 Nr. 1 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. An der Beschaffungsabsicht wird weiter festgehalten. An den ursprünglichen Bedingungen werden keine grundlegenden Veränderungen vorgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.