Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an Gefahrenmeldeanlagen der Wismut GmbH in den Jahren 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 1816677-U22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an Gefahrenmeldeanlagen der Wismut GmbH in den Jahren 2022-2025
Rahmenvereinbarung zur Gewährleistung der Betriebs- und Funktionssicherheit an Einbruchmelde-,Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Sonderanlagen für Gefahrmeldung durch Instandhaltungsleistungen(Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an verschiedenen Standorten der Wismut GmbH (verschiedene Leistungsorte) in den Jahren 2022-2025
09117 Chemnitz
08118 Hartenstein und Schwarzenberg OT Pöhla
01824 Königstein OT Leupoldishain
07580 Ronneburg und Seelingstädt
08058 Zwickau
Instandhaltungsleistungen an den Gefahrmeldeanlagen an verschiedenen Leistungsorten der Wismut GmbH (siehe Vergabeunterlagen):
6 Gefahrmeldeanlagen am Standort Chemnitz
21 Gefahrmeldeanlagen am Standort Aue
8 Gefahrmeldeanlagen am Standort Königstein
15 Gefahrmeldeanlagen am Standort Ronneburg
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2022 zum 31.12.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen (Fbl. 4.12) mit folgenden Angaben:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
- Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 4.12) mit folgenden Angaben:
- 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
sowie
- gültiger Nachweis als anerkannte Fach- bzw. Errichterfirma für Brandmeldeanlagen (z. B. VdS oder gleichwertig)
- gültiger Nachweis als anerkannte Fach- bzw. Errichterfirma für Einbruchmeldeanlagen (z. B. VdS oder gleichwertig)
- gültiger Nachweis als anerkannte Fach- bzw. Errichterfirma für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (z. B. VdS oder gleichwertig)
- gültiger Nachweis als Fachfirma für den Service an Videoüberwachungsanlagen
sowie
bei Bedarf: das Fbl. 4.8 Verzeichnis unterstützender Drittunternehmen (EU)
Die Wismut GmbH unterliegt als Bergbauunternehmen den Vorschriften des BBergG und hat ebenfalls strahlenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.