Erprobung spezifischer Parameter zur Festlegung der tierindividuellen freiwilligen Wartezeit für hochleistende Milchrinder Referenznummer der Bekanntmachung: 74-Z646/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erprobung spezifischer Parameter zur Festlegung der tierindividuellen freiwilligen Wartezeit für hochleistende Milchrinder
Erprobung spezifischer Parameter zur Festlegung der tierindividuellen freiwilligen Wartezeit für hochleistende Milchrinder
Sachsen
In einer Studie sollen mindestens 400 Milchkühe zu unterschiedlichen Zeiten in der Laktation untersucht und entsprechend der Ergebnisse in Gruppen mit unterschiedlich langen freiwilligen Wartezeiten eingeordnet werden. Von den in entsprechende Untersuchungsgruppen eingeordneten Kühen werden Daten zu Gesundheit, Milchleistung und Fitness in der aktuellen und der folgenden
Laktation und Daten zum Kalbeverlauf erhoben. Im Ergebnis der Untersuchung soll geklärt werden, inwieweit die Ausprägung der jeweiligen Parameter
die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Konzeption mit Beibehaltung der Trächtigkeit beschreiben können. Es soll geprüft werden, ob die verwendeten Parameter für einen Algorithmus zur Festlegung des optimalen Besamungszeitpunktes nutzbar sind. Es soll die Auswirkung einer bewussten Verzögerung der freiwilligen Wartezeit aufgrund der Höhe der Milchleistung, der Energiebilanz und der Uterusgesundheit unter Berücksichtigung der endokrinologischen Reife auf die Reproduktionsleistung der Kuh bewertet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung der Mitarbeiterzahl, Umsatz der letzten drei Jahre)
- Referenzen über erbrachte Leistungen zur Verlängerung der freiwilligen Wartezeit in den letzten fünf Jahren
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen
Mitarbeiter für:
o die Körperkonditionsbeurteilung mittels BCS und RFD,
o die allgemein klinische Untersuchung,
o die gynäkologischen Untersuchungen (Spekulum, Ultraschall, Cytobrush)
o die Beurteilung der jeweiligen Parameter IGF 1 und DHEA
- Nachweis der vorliegenden Sachkunde nach § 16 TierSchVersV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363