Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 21 214 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Hoyerswerda
Der Landkreis Bautzen als Auftraggeberbeabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Objekt Liselotte-Hermann-Str. 78a in 02977 Hoyerswerda im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer zu vergeben.
Hoyerswerda, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreibung des Unterbringungsobjektes sowie die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen am Standort 02977 Hoyerswerda im Objekt Liselotte-Hermann-Str. 78a.
Die vom AN anzumietende Gemeinschaftsunterkunft wurde in der Vergangenheit als Schule genutzt. Nach dem Umbau zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern fand die dahingehende Nutzung seit 2016 durchgängig statt. Ein Lageplan zur Lage des Objektes sowie die Grundrisse der einzelnen Etagen ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Gemeinschaftsunterkunft wird eine Kapazität von 180 Plätzen haben und Vorgesehen sein für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern.
Für das Gebäude muss ein laufzeitidentischer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt mietzinsfrei. Betriebskosten, Instandhaltungskosten sowie Versicherungskosten müssen durch den Betreiber übernommen werden.
Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem nutzbaren, modernisierungsbedürftigen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Die zur Nutzung zwingend notwendigen baulichen Maßnahmen sind als Anlage zur Ausschreibung aufgeführt. Der AN verpflichtet sich diese Maßnahmen im ersten Nutzungsjahr auf eigene Kosten durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie einheitliche Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen.
Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung aus.
Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN ein Heimleiter einzusetzen. Dieser muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer sozialen Einrichtung/ Unternehmen verfügen.
Zusätzlich sind ein stellvertretender Heimleiter und ein Veraltungsmitarbeiter einzusetzen. Für die technische Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereiches ist ein Hausmeister einzusetzen.
Die soziale Betreuung der untergebrachten Personen ist kein Bestandteil der Ausschreibung. Diese erfolgt durch das Ausländeramt, Sachgebiet Integration. Der AN verpflichtet sich zur kooperativen Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern des Ausländeramtes. Insbesondere bei der
Option für ein weiteres 1 Jahr.
Option für ein weiteres 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berücksichtigt werden nur Angebote von Bietern/Betreiberfirmen, welche über einen mindestens dreijährige Erfahrung in der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber verfügen. Diese Erfahrung ist entsprechend anhand einschlägiger Referenzen mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Es sind alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine gesicherte Leistungsaufnahme ab dem 15.03.2022 für zunächst 5 Jahre Laufzeit zu gewährleisten: u. a. betrifft das die Kosten der Ausstattung der Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VwV-Unterbringung, die Tragung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie das Tragen eigener Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung).
Die zur Nutzung zwingend notwendigen baulichen Maßnahmen gem. Anlage 6 der Ausschreibung sind im ersten Nutzungsjahr auf eigene Kosten durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Es sind 1 VZÄ Heimleiter, 1 VzÄ stellvetretender Heimleiter, 1 VzÄ Verwaltungsmitarbeiter und 1 VzÄ Haumeister sind durch den AN zu stellen.
Der AN hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Anwesenheit des Heimpersonals auch nachts und an den Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist, die Bewachung zu sichern. Die Bewachung ist Bestandteil der Leistungen des AN. Der Wachdienst hat den Anforderungen der Bewachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Soweit die Bewachung vom AN mit eigenem Personal durchgeführt wird, hat dieses Personal über eine Qualifikation zu verfügen, die den Anforderungen der Bewachungsverordnung entspricht. Für dieses Personal sind mit Angebotsabgabe Qualifikationsnachweise und Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sind, vorzulegen. Nachts, am Wochenende sowie an Feiertagen müssen mindestens 2 Personen (eigenes Personal bzw. Wachschutz) im Objekt anwesend sein.
Ausstattung der Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VwV-Unterbringung.
(1) Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN ein Heimleiter einzusetzen. Dieser muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer sozialen Einrichtung/ Unternehmen verfügen.
(2) Zusätzlich sind ein stellvertretender Heimleiter und ein Veraltungsmitarbeiter einzusetzen. Für die technische Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereiches ist ein Hausmeister einzusetzen.
(1) Die Gemeinschaftsunterkunft muss durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriff von außen geschützt sein. Die Gemeinschaftsunterkunft muss während der üblichen Bürozeiten durch einen Beschäftigten des AN ständig besetzt sein.
(2) Der AN hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Anwesenheit des Heimpersonals auch nachts und an den Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist, die Bewachung zu sichern. Die Bewachung ist Bestandteil der Leistungen des AN. Der Wachdienst hat den Anforderungen der Bewachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Soweit die Bewachung vom AN mit eigenem Personal durchgeführt wird, hat dieses Personal über eine Qualifikation zu verfügen, die den Anforderungen der Bewachungsverordnung entspricht. Für dieses Personal sind mit Angebotsabgabe Qualifikationsnachweise und Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sind, vorzulegen.
(3) Nachts, am Wochenende sowie an Feiertagen müssen mindestens 2 Personen (eigenes Personal bzw. Wachschutz) im Objekt anwesend sein.
(4) Ein schlüssiges Sicherheitskonzept ist bei Angebotsabgabe mit vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Bahnhofstr. 8, 02625 Bautzen.
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über das Vergabeportal www.eVergabe.de.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de