20O40167 Zwinger Dresden, Bogengalerie L und Pavillon G Referenznummer der Bekanntmachung: 20-372033-001/358451-2020-DE
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
20O40167 Zwinger Dresden, Bogengalerie L und Pavillon G
NV_03_20O40167, Steinbauarbeiten
Zwinger Dresden,
Ostra Allee in 01067 Dresden
Erschließung eines barrierefreien Zugangs, Umgestaltung, Einbau eines Lifts UG bis OG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Steinbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ort: Dresden
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sib.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zwinger Dresden
Ostra-Allee
01067 Dresden
Zusätzliche Leistung im Rahmen der Steinbauarbeiten, nochmalige Anpassung der Fußbodenplatten aufgrund Maßabweichung
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistung im Rahmen der Steinbauarbeiten, nochmalige Anpassung der Fußbodenplatten aufgrund Maßabweichung
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Ein Wechsel des AN würde zu massiven Störungen im weiteren Bauablauf führen. Bei der derzeitigen Marktlage mit geringen freien Kapazitäten bei den Bauunternehmen ist eine Neuvergabe mit den erforderlichen sehr kurzfristigen Ausführungsterminen nicht umsetzbar.