Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung aus Abwasser Referenznummer der Bekanntmachung: 40MB21032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung aus Abwasser
Die MicroBubbles GmbH mit Sitz in Leipzig ist eine Tochter der SprinD GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Sie hat das Ziel der Erforschung innovativer und effektiver Technologien und Anlagentechnik zur Elimination von Mikroplastik und Mikroschadstoffen aus Fließgewässern, Meeren, Oberflächenwässern, Abwasser und sonstigen Flüssigkeiten. Hierzu sollen mikroskopisch feine homogene Gasblasen zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Projektes beabsichtigt die MicroBubbles GmbH die Vergabe für die Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung mittels Gasblasenmatrix-Verfahren aus Abwasser.
Paderborn, DE
Die MicroBubbles GmbH mit Sitz in Leipzig ist eine Tochter der SprinD GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Sie hat das Ziel der Erforschung innovativer und effektiver Technologien und Anlagentechnik zur Elimination von Mikroplastik und Mikroschadstoffen aus Fließgewässern, Meeren, Oberflächenwässern, Abwasser und sonstigen Flüssigkeiten. Hierzu sollen mikroskopisch feine homogene Gasblasen zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Projektes beabsichtigt die MicroBubbles GmbH die Vergabe für die Erstellung einer Laboranlage für die Mikroplastikentfernung mittels Gasblasenmatrix-Verfahren aus Abwasser.
Diese funktionale Ausschreibung beinhaltet die Erstellung einer Versuchsanlage zur Elimination von Schwebstoffen/Mikroplastik aus Abwasser. Mit der Versuchsanlage sollen die physikalisch-chemischen Grundlagen der Abscheidung von Mikroplastik und anderen Schwebstoffen aus Abwasser mit Hilfe von mikroskopisch feinen Gasblasen untersucht werden.
Im Leistungsumfang enthalten sind
(1) die Planung und Erstellung einer Versuchsanlage zur Elimination von Schwebstoffen/Mikroplastik aus (kommunalem) Abwasser (Zustand: "nach dem Rechen"),
(2) die Lieferung und Montage der Versuchsanlage,
(3) die Inbetriebnahme der Anlage,
(4) Wartungsarbeiten während des Betriebs der Anlage einschließlich der Lieferung von Ersatz und Ver-schleißteilen,
(5) die Unterstützung beim Versuchsbetrieb und
(6) der Rückbau sowie die Entsorgung der Anlage nach Ende des Versuchsbetriebes.
Die Anlage wird voraussichtlich auf dem Betriebsgelände einer Kläranlage im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen) aufgestellt. Die Anlage muss für die Aufstellung auf einer Freifläche geeignet sein. Die baulichen Voraussetzungen (z. B. Bodenplatte, Fundamente) werden durch die Auftraggeberin geschaffen. Optional muss auch eine Container-Lösung oder die Unterbringung der Versuchsanlage in einem Gebäude möglich sein. Die Anlage muss transportierbar sein (in einem Standard-Normcontainer ISO 40 Fuß) und für die Aufstellung und den Betrieb im Freien geeignet sein. Weiterhin soll die Anlage ausziehbar auf einem Reck montiert werden.
Näheres zur technischen Spezifikation der Laboranlage ist der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung-Ausführungsbedingungen vom 25.10.2021 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Korruption,
- Betrug,
- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Entrichtung von Steuern,
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Zahlungsunfähigkeit,
- Insolvenz,
- Vergleichsverfahren,
- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
- Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
Erforderlich ist der Nachweis über eine Referenzanlage, welche
(1) in den letzten drei Jahren (nach 01.12.2018) in Betrieb genommen wurde,
(2) hinsichtlich Art und Größe vergleichbare Spezifikationen wie die hier zu erstellende Anlage vorweisen kann,
(3) ein „homogenes Blasenbild“ im Spektrum von 35 – 75 µm (frei wählbar, Messung in 60 cm Abstand von der Ausströmdüse) erzeugt, dabei die empirische Standardabweichung der Blasendurchmesser von 25 % des jeweiligen gewählten Durchmessers nicht überschreitet und
(4) selbstreinigende Düsen enthält.
Vergleichbar mit der zu erstellenden Anlage ist eine Referenzanlage dann, wenn es sich um eine erbrachte Leistung handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen, Komplexität und technischen Standards auf eine entsprechende Eignung des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lässt. Die Referenz ist ausführlich auf den Folgeseiten zu beschreiben. Es ist erforderlich, dass die eingebrachte Referenz die vorgenannten Kriterien Nr. (1) bis (4) allesamt erfüllt. Die Kriterien (1) bis (4) sind zusätzlich mit Nachweisen in Form von bspw. Inbetriebnahme-/Abnahmeprotokollen, Datenblättern, dokumentierten Messergebnissen, unabhängigen Prüfprotokollen oder ähnlichem zu belegen. Derartige Nachweise sind als Anlage dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.