Lieferung eines TLF 2000 unterteilt in drei Losen über die Gemeinde Grömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 28-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grömitz
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.groemitz.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines TLF 2000 unterteilt in drei Losen über die Gemeinde Grömitz
Die Gemeinde Grömitz beschafft ein Tanklöschfahrzeug TLF 2000 für die Freiwillige Feuerwehr Cismar.
Auftraggeber ist die Gemeinde Grömitz 23743 im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Unterteilt ist diese Leistungsbeschreibung in:
Los 1 – Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines TLF2000
Los 2 – Aufbau, geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenfügung aller Lose
Los 3 – (Teil-) Beladung für ein TLF 2000
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF2000 (Kurzzeichen: Los 1)
23743 Cismar, Holstein
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines TLF2000
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
23743 Cismar, Holstein
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenfügung aller Lose
(Teil-)Beladung TLF2000 (Kurzzeichen: Los 3)
23743 Cismar, Holstein
(Teil-) Beladung für ein TLF 2000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF2000 (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)Beladung TLF2000 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/