7-stufigen Mixer-Settler-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: F110_VE612.7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
7-stufigen Mixer-Settler-Anlage
Planung, Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer 7-stufigen Mixer-Settler-Anlage, die im Forschungsbetrieb zur Untersuchung von Solvent Extraktionsprozessen, zur Rückgewinnung von Metallionen eingesetzt werden soll.
Helmholtz-Zentrum Dresen-Rossendorf e.V.
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Gebäude F110
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
Deutschland
In der Anlage sollen in der Zukunft durch den Auftraggeber organische Phasen eingesetzt werden, deren Hauptbestandteile Kerosin und kommerziell erhältliche Extraktionsmittel (z. B. Di(2-ethylhexyl)phosphorsäure, Tri-Octyl-Amin, Tri-Butyl-Phosphat, Decanol, Octanol) sein werden. Die wässrige Phase wird vorrangig aus mit Wasser vermischten Mineralsäuren (HCl, H2SO4, HNO3) sowie mit Wasser vermischten Basen (NaOH) in Abwesenheit von Oxidationsmittel bestehen. Die technischen Details der Maschine sind den umfangreichen Leistungsanfoderung der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Zur anzubietenden Leistungen gehören die mit dem Auftraggeber abzustimmende Planung, Lieferung, Einbringung ins Gebäud, Inbetriebnahme vor Ort durch Kundendiensttechniker, die Einweisung des Instandhaltungs- und des Bedienungspersonals in dem für die Instandhaltung bzw. für die Bedienung nötigen Umfangs.
EFRE 100234297
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7-stufigen Mixer-Settler-Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Askim
NUTS-Code: SE232 Västra Götalands län
Postleitzahl: 43632
Land: Schweden
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland