Fremdprüfung im Deponiebau zur Herstellung der Oberflächenabdichtung BA II-IV Referenznummer der Bekanntmachung: ZMD_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastorf
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awz-rastorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfung im Deponiebau zur Herstellung der Oberflächenabdichtung BA II-IV
Die Auftraggeberin betreibt die Erstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung für die Zentralmülldeponie Rastorf im Kreis Plön (eine Deponie der Deponieklasse II), Bauabschnitte II-IV. Für die Bauausführung werden im Rahmen des Qualitätsmanagements Leistungen der Fremdprüfung durch einen beauftragten Dritten im Sinne von Ziff. 2.1 des Anhangs 1 der Deponieverordnung benötigt, und zwar für mineralische und für polymere Baustoffe sowie die geosynthetische Tondichtungsbahn (GTD), einschließlich jeweils der Aufstellung des vorläufigen Qualitätsmanagementplans und dessen Fortschreibung. Die fremdprüfende Stelle muss als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020: 2012-07 akkreditiert sein und über ein nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 akkreditiertes Prüflaboratorium verfügen.
Zentralmülldeponie Rastorf GmbH Hoheneichen 20 24211 Rastorf
S. oben II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Die Leistungen sind während der überwachungspflichtigen Bauzeit zu erbringen, die sich u.U. gegenüber der o.a. Laufzeit verlängern kann.
Vertragliche Leistungsänderungsvorbehalte für zusätzliche und/oder geänderte Leistungen nach Erfordernis für Ziel der Baumaßnahme oder Sicherung ihrer Qualität.
Die Angabe zur Laufzeit unter II.1.7 ist eine Schätzung, vgl. Angaben zur Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation,
- PL 2: Keine Straftaten i. S. v. § 123 StGB,
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
- PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.,
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen,
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare für die Erklärungen wird hingewiesen.
Kriterien: EK-IV: Haftpflichtversicherung, EK-V: Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- WL 1: Bestehen und Deckungshöhe Haftpflichtversicherung
- WL 2: Jährlicher Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare für die Erklärungen wird hingewiesen.
Zu EK-IV/WL 1: Deckung von 1,5 Mio EUR muss vorhanden oder zumindest für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler) zugesagt sein.
Zu EK-V/WL 2: Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert des vorliegenden Auftrags, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.
EK-VI: Akkreditierung; EK-VII: Berufliche Erfahrung/Referenzen, EK-VIII: Personalstärke, EK-IX: Ausbildung gem BQS 9-1, EK-X: Hinreichende technische Ausrüstung, EK-XI: Ordnungsgemäße Selbstausführung/Eignungsleihe.
Erklärungen/Nachweise:
- TL1: Akkreditierungsnachweise: Nachweise über gültige Akkreditierungen als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020: 2012-07 und über die Akkreditierung als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03.
- TL 2: Referenzliste (3-5 Jahre) über Leistungen Fremdprüfung im Deponiebau im Rahmen des Qualitätsmanagements im Sinne von Ziff. 2.1 des Anhangs 1 zur Deponieverordnung inklusive der Mitwirkung an der Vorbereitung oder Fortschreibung von Qualitätsmanagementplänen
- TL 3: Angaben der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)
- TL 4: Angaben zur Berufsqualifikation/Ausbildung: Eigenerklärung, ob das Unternehmen über mindestens zwei Personen verfügt, welche nach den Anforderungen des BQS 9-1 als verantwortliche Fremdprüfer tätig werden dürfen, ), ferner über mindestens eine Person, die über die geforderte Sach- und Fachkunde zur Probennahme (Anhang 4 Nr. 1 DepV) verfügt
- TL 5 Angaben zur technischen Ausrüstung
- TL 6: Angaben zur Selbstausführung/Eignungsleihe/Unterauftragsanteil.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare für die Erklärungen wird hingewiesen.
Zu EK-V/TL 1: Beide oben genannte Akkreditierungen müssen vorliegen.
Zu EK-IX/TL 4: Anforderungen BQS 9-1 bzw. Anh. 4 DepV an Verfügbarkeit entspr. ausgebildeten Personals müssen erfüllt sein.
Zu EK X/TL 5: Hinreichende technische Ausrüstung, insbes. (akkreditiertes) Prüflaboratorium, für die im LV genannten Prüfverfahren müssen vorhanden sein.
Akkreditierungen als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020: 2012-07 und über die Akkreditierung als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (können z.B. bei Bietergemeinschaft verschiedene Unternehmen sein, vgl. näher Bewerbungsbedingungen).
1. Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers.
2. Teilweises Selbstausführungsgebot durch Auftragnehmer / Mitglied Arbeitsgemeinschaft (für kritische Aufgaben): Verantwortliche Fremdprüfung im Mindestumfang der Inspektionstätigkeiten nach Ziff. 7 BQS 9-1 und im Mindestumfang der Feld- und Laborprüfungen nach Ziff. 8 BQS 9-1 iVm. Anhang 1 Tabelle 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Erfolgt nach Ende der Angebotsfrist durch 2 Vertreter des Auftraggebers in einem gemeinsamen Termin. Bieter sind nicht zugelassen. Öffnungsprotokoll wird nicht versandt, da VgV-Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP über die dortige spezielle Funktion zur Angebotsabgabe zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y28R0CX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.