Postzustellungsaufträge (PZA) und elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für diverse Dienststellen in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postzustellungsaufträge (PZA) und elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für diverse Dienststellen in Schleswig-Holstein
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Grundsätzlich müssen die PZA`s und ePZA`s bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Nord Postzustellungsaufträge
Die PZA`s müssen bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Nord abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
West Postzustellungsaufträge
Die PZA`s müssen bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region West abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
Kiel Postzustellungsaufträge
Die PZA`s müssen bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Kiel abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
Ost Postzustellungsaufträge
Die PZA`s müssen bei den Dienststellen in Schleswig-Holstein in der Region Ost abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
Mahngericht Schleswig elektronische Postzustellungsaufträge
Die ePZA`s müssen beim Druckzentrum Dataport in Altenholz abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
Stadt Kiel elektronische Postzustellungsaufträge
Die ePZA`s müssen beim Druckzentrum Ostwestfalen-Lippe-IT in Lemgo abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Schleswig-Holstein.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel aus.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA, ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung(ZustVV).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz
vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9 besteht.
3. Eigenerklärung (Formblatt) über 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018 – 2020) erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Durchführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA).
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur
Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet,
bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das
bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form
über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während
des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund
weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de
für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit
der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr
möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 19. November 2021 an
die GMSH, z.H. Herrn Andre Schwarz (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen
anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die
Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Eigenerklärung (Formblatt) über die Sendungslaufzeiten.
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens.
4. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
5. Kostenblatt pro angebotenem Los.
6. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
7. Ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung mit Angaben zu folgenden Punkten:
- Reklamationsabwicklung
- Schulungskonzept
- Umweltaspekte
- Abrechnungsprozess
- Logistik - und Transportkonzept
.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung vorzulegen:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9.
2. Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unterauftragnehmer (Formblatt).
3. Nachweis einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]