Windmessprogramm für eine Windenergieanlage mit 250-300 m Nabenhöhe nebst wissenschaftlicher Untersuchung zur Verkürzung von Mastmessdauern Referenznummer der Bekanntmachung: 40BV21028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Windmessprogramm für eine Windenergieanlage mit 250-300 m Nabenhöhe nebst wissenschaftlicher Untersuchung zur Verkürzung von Mastmessdauern
Windmessprogramm für eine Windenergieanlage mit 250-300 m Nabenhöhe nebst wissenschaftlicher Untersuchung zur Verkürzung von Mastmessdauern
Leipzig, DE
Als Forschungsgesellschaft im Themengebiet der Windenergie wurde die „beventum GmbH“ als Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovationen - SprinD GmbH (SPRIND) gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erforschung von innovativen Windenergieanlagen. Die beventum GmbH verfolgt als primären Gesellschafts- und Unternehmenszweck, neuartige Windenergieanlagen (WEA) zu erforschen, die Effizienz der Windenergieanlagen zu steigern und dadurch die tatsächlichen Stromgestehungskosten von nachhaltigen und erneuerbaren Energien merkbar zu reduzieren. Insbesondere sollen in Deutschland neue Standorte ermöglicht und existierende Standorte stärker nutzbar gemacht werden.
Zur Unterstützung bei der Identifikation potentieller Standorte soll auf die Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters zurückgegriffen werden. Im Fokus dieser Aktivität steht eine Messkampagne, die Windlasten mindestens bis zu einer Höhe von 300 m Höhe an konkretisierten Standorten über einen definierten Zeitraum erfassen soll.
Inhaltliches Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Auftragnehmerin oder eines Auftragnehmers, die/der sämtliche Leistungen für das vorgesehene Mindestprogramm und damit verbundene Standortakquisition für drei Messungen erbringt und für weitere Messungen nach Bedarf insgesamt 5 Jahre ab Auftragserteilung vorhält. Ferner sollen die geforderten Messdaten bereitgestellt und ausgewertet werden können.
Da die Messgutachten samt Messdaten sowie die Standortakquisition im Auftragsfall Gegenstand der Leistungserbringung sind, obliegen sämtliche mit der Umsetzung verbundenen Maßnahmen, Genehmigungen, Auflagen, etc. soweit notwendig und sinnvoll der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer.
Näheres ist der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung vom 25.10.2021 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Korruption,
- Betrug,
- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Entrichtung von Steuern,
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Zahlungsunfähigkeit,
- Insolvenz,
- Vergleichsverfahren,
- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
- Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
Erforderlich ist der Nachweis über die wesentliche Mitwirkung in den letzten drei Jahren (nach 30.11.2018) an einer Mastmessung, welche Windmessungen oberhalb von 120 m beinhaltete. Ferner ist mit dem Nachweis darzulegen, dass mindestens 15 % der genannten Referenz-Mastmessung auf Basis der mit der Messung verursachten Gesamtkosten abzüglich der Sachkosten von der Bieterin oder dem Bieter erbracht wurden. Vergleichbar mit dem durchzuführenden Messprogramm ist eine Referenzmessung dann, wenn es sich um eine erbrachte Leistung handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen, Komplexität und technischen Standards auf eine entsprechende Eignung der Bieterin oder des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lässt.
Die Referenz ist ausführlich in der dafür vorgesehenen beigefügten Anlage 4 - Formblatt Eignungsreferenz vom 25.10.2021 zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagserteilung bzw. Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffenden Leistungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn auf Seiten der Auftraggeberin die Finanzierung für die Dauer der Leistungserbringung gesichert ist. Die Auftraggeberin kann von dem Auftrag Abstand nehmen, wenn die Finanzierung bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist nicht gesichert ist. Die Vergabe kann von der Vergabestelle außerdem aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Bewerber:innen bzw. Bieter:innen haben keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.