Lieferung medizinische All-in-One-Computer und Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: 1021/III/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung medizinische All-in-One-Computer und Monitore
Lieferung von 100 Stück medizinischen All-in-One-Computern und 10 Stück medizinischen Monitoren/Displays
Chemnitz, DE
Lieferung von 100 Stück medizinischen All-in-One-Computern und 10 Stück medizinischen Monitoren/Displays
Zubehör & Services laut Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legt der Bieter seinem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) bei, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage des ersten Nachweises des Punktes III.1.1.
Alle Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters, vorzulegen (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist).
2. Das beiliegende Dokument Eigenerklärung zur Eignung (KCLW-V13) muss generell mit dem Angebot komplett ausgefüllt und
unterzeichnet beigebracht werden (aktuelle Fassung des AG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
1. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Mindestsummen:
Personen- und/oder Sachschäden 2.000.000 €
Vermögensschäden: 200.000 €
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe Ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die
entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen (in Form einer Kopie des Versicherungsscheines).
1. Zertifizierung des Qualitätsmanagements des Herstellers der angebotenen Produkte, die entsprechend ihrer Zweckbestimmung Medizinprodukte sind, mindestens nach DIN EN ISO 13485:2007 (Es ist jeweils das entsprechende Zertifikat beizubringen.)
2. Die Zertifizierung als Medizinprodukt Klasse 1 ist für alle angebotenen Produkte, die entsprechend ihrer Zweckbestimmung Medizinprodukte sind, nachzuweisen (Es ist jeweils das entsprechende CE-Zertifikat bzw. die Konformitätserklärung in Übereinstimmung mit der Medizinprodukterichtlinie MDD 93/42 EWG oder neu MDR beizubringen.)
.
3. Nachweis das die PC’s und Monitore mindestens die Anforderungen der DIN EN IEC 60601-1:2006+A1:2013 (IEC 60601 / Norm für medizinische elektrische Geräte) zur Produktsicherheit erfüllen (Es ist jeweils das entsprechende CE-Zertifikat beizubringen.).
4. Nachweis das die PC’s und Monitore mindestens die Anforderungen der DIN EN IEC 60601-1-2:2007 (IEC 60601 / Norm für medizinische elektrische Geräte) zur elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen (Es ist jeweils das entsprechende CE-Zertifikat beizubringen.).
5. Insofern es sich beim Bieter nicht um den Hersteller der angebotenen Produkte handelt sondern um einen Händler ist die entsprechende Vertriebsautorisierung durch den Hersteller nachzuweisen (Durch den Hersteller unterzeichnetes Dokument (Zertifikat, Urkunde, o.ä.) aus dem die Vertriebsautorisierung des Bieters hervorgeht.).
6. Nachweis das der Bieter eine Serviceniederlassung in Deutschland hat, in der bspw. defekte bzw. mangelhafte Geräte repariert / ausgetauscht werden.
Defekte bzw. mangelhafte Geräte und Festplatten dürfen Deutschland nicht verlassen (Dokument/Erklärung aus dem dies hervorgeht bzw. bestätigt wird.).
7. Erklärung das und wie defekte Festplatten datenschutzkonform zerstört werden. Wenn Zerstörung & Entsorgung ggf. über Nachauftragnehmer des
Bieters erfolgen, dann ist auch von diesem eine entsprechende Erklärung beizulegen (Dokument/Erklärung aus dem dies hervorgeht bzw. bestätigt wird.).
8. Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Datenschutzes insbesondere im Zusammenhang mit dem datenerhaltenden Reparieren von Geräten.
D.h. wenn Defekte bzw. Mängel vorliegen die nicht die Festplatte betreffen (Dokument/Erklärung aus dem dies hervorgeht bzw. bestätigt wird.).
9. Erklärung des Bieters, dass eine Gerätereparatur / ein Geräteaustausch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Gerätes beim Bieter abgeschlossen ist
(Dokument/Erklärung aus dem dies hervorgeht bzw. bestätigt wird.).
10. Produktdatenblätter zu den angebotenen Produkten einschl. zu Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen etc. / ausführliche technische Beschreibung zu den angebotenen Produkten (Katalog- / Prospektmaterialien und Produktinformationen in aktueller Fassung)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Chemnitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich rügen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.