Objektplanung Gebäude und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: DL-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diako-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach Teil 3 Abschnitt 1 und 2 HOAI 2021 für den Erweiterungsneubau einer Palliativstation (Haus E) am Diakonissenkrankenhaus Leipzig.
Leipzig, DE
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen mit den Leistungsphase 1 bis 8 nach Teil 3 Abschnitt 1 und 2 HOAI 2021 mit stufenweiser Beauftragung;
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der aktuelle Terminplan sieht eine Beauftragung und den Beginn der Leistungsphase 1 Anfang September 2021 vor. Das Budget der KG 200 bis 700 beträgt 3,07 Mio. EUR brutto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.